Nach Urteil im Fall Markus B. Nach Urteil im Fall Markus B. aus Köthen: Verteidiger eines Angeklagten legt Revision ein

Köthen - Nach der Urteilsverkündung im Fall Markus B. vor dem Dessauer Landgericht ist in dieser Woche vom Verteidiger eines der beiden Angeklagten Revision eingelegt worden. Das bestätigten der Anwalt und ein Sprecher des Landgerichts am Freitag der MZ.
Der Fall, der vor einer Schwurgerichtskammer verhandelt wurde, würde nun direkt an den Bundesgerichtshof gehen. Am Freitag vor einer Woche wurde der 17-jährige Afghane zu einer Jugendhaftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Er sitzt bereits seit Anfang September 2018, seit mehr als acht Monaten, in Untersuchungshaft.
Eine Woche Zeit hatten die Prozessbeteiligten, Revision einzulegen
Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass er in der Nacht zum 9. September 2018 den am Boden liegenden Markus B. bei einem Spielplatz an der Köthener Karlstraße getreten hat. Der schwer herzkranke 22-Jährige ist an diesem Abend an einem plötzlichen Herztod gestorben. Die Kammer geht davon aus, dass der Tritt des Afghanen und ein vorausgegangener Stoß des damals 18-jährigen Afghanen zum Tod des jungen Kötheners beigetragen haben.
Der ältere Angeklagte wurde zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt, das Gericht erkannte unter anderem eine Körperverletzung mit Todesfolge.
Ob das Verfahren allerdings am Ende tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof landet, ist völlig offen.
Eine Woche hatten die Prozessbeteiligten Zeit, Revision einzulegen. Ob der Verteidiger des älteren Afghanen diesen Schritt vollzogen hat, war am Freitagnachmittag nicht mehr zu erfahren. Oft wird erst einmal in der relativ knapp bemessenen Frist Revision eingelegt, um das schriftliche Urteil abzuwarten und dann das Urteil detailliert zu prüfen. Nicht selten wird dann die Revision zurückgezogen. (mz)