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Mundschutz im Auto Mundschutz im Auto: Wie eine MZ-Meldung bei der Polizei aus Anhalt-Bitterfeld die Leitungen glühen ließ

24.04.2020, 16:19
Dieser Artikel sorgte für viel Aufsehen
Dieser Artikel sorgte für viel Aufsehen Krause

Köthen - Mit dieser Resonanz hat Michael Däumich nicht gerechnet. „Das Telefon wollte nicht stillstehen“, sagt der Sprecher des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld. Er hatte in einem MZ-Beitrag davor gewarnt, am Steuer einen Mundschutz zu tragen und verwies auf Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung.

Darin heißt es: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Ein Aspekt, den viele nicht im Blick hatten.

Dass das Thema auf großes Interesse stößt, zeigen auch die Klickzahlen. Innerhalb von zwei Tagen wurde der Text im Internet rund 640.000 Mal aufgerufen. Zum Vergleich: Beiträge mit 10.000 Klicks landen MZ-weit täglich in der Liste der zehn meistgeklickten Texte. 20.000 Klicks für eine Meldung aus einer Lokalredaktion sind viel.

„Die Gesichtszüge müssen erkennbar sein“

Wer sein Gesicht so verhüllt oder verdeckt, dass er nicht erkennbar ist, dem droht ein Bußgeld von 60 Euro. Der Polizeihauptkommissar macht deutlich, dass der Mundschutz im Auto nicht komplett abgenommen werden muss. „Die Gesichtszüge müssen erkennbar sein“, sagt er. Für eine Identifizierung im Fall eines Verstoßes. Der Mundschutz könne dazu einfach unter das Kinn geschoben werden.

In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Bus- und Taxifahrern, könne dieses Verbot angesichts der Corona-Vorgaben jedoch nicht rigoros durchgesetzt werden. Da müsse es eine Regelung geben, sagt der Polizeihauptkommissar. (mz/sgr)