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Mit Vorschaden gekauft Mit Vorschaden gekauft: Akener verliert im Rechtsstreit um gebrauchten Unfallwagen

Von Helmut Dawal 21.08.2018, 12:26
Mehrere Fahrzeuge vom Typ VW Caddy
Mehrere Fahrzeuge vom Typ VW Caddy imago stock&people

Aken - Auf ganzer Linie Pech hatte Peter M. (*) aus Aken beim Kauf eines gebrauchten Autos. Obwohl der Verkäufer versicherte, der Wagen sei völlig in Ordnung, stellte sich kurze Zeit später heraus, dass das Auto einen Unfallschaden hatte. M. sah sich getäuscht, wehrte sich juristisch und zunächst erfolgreich.

Doch der Autoverkäufer akzeptierte das Urteil des Amtsgerichtes Köthen nicht und ging in Berufung. Letztlich stellte das Landgericht Dessau das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. M. blieb auf dem Wagen sitzen. Einzig die Rechtsschutzversicherung, die er hat, trug dazu bei, dass er nicht noch Gerichtskosten tragen musste.

„Ich kann nur jedem empfehlen, bei einem Gebrauchtwagenkauf aufmerksam zu sein.“ Das ist M.s Botschaft nach einer für ihn Nerven aufreibenden Geschichte. Über das Internet fand er einen gebrauchten VW Caddy, der von einer Autopflegefirma in der Nähe von Leipzig angeboten wurde.

4.200 Euro legte M. für das neue Auto auf den Tisch

Einen solchen Wagen suchte M., „als Bauauto, um damit auch mal einen Transport zu machen“. 4.200 Euro legte M. auf den Tisch, mit der Versicherung des Verkäufers, das Auto sei unfallfrei. Einen Tag später stellte der Akener fest, dass der Caddy eine relativ neue Frontscheibe hatte, was ihn misstrauisch machte.

Ein Bekannter, der in einer Autowerkstatt arbeitet, schaute sich den Wagen näher an und stellte einen Unfallschaden im Frontbereich fest. Außerdem waren Klimakühler und Klimakompressor defekt, der Wasserkühler hing lose im Motorraum herum, der Turbolader war beschädigt und anderes mehr.

Rund 4.400 Euro hätte M. berappen müssen, um den Caddy herzurichten und zu reparieren. „Das wollte ich aber nicht, sondern mein Geld zurück haben und den Wagen zurückgeben.“ Der Verkäufer lehnte das jedoch strikt ab. Es sei ein Privatverkauf gewesen, der nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. Und er drohte sogar. „Wenn du die Füße nicht still hältst, schicke ich dir ein paar Leute vorbei“, soll der Verkäufer gesagt haben.

In einem ersten Urteil bekam M. noch vom Amtsgericht Köthen Recht

In einem ersten Urteil bekam M. vom Amtsgericht Köthen Recht. Der Verkäufer, so der Beschluss, sollte den Wagen zurücknehmen, die 4.200 Euro an den Akener zurückzahlen. Der Verkäufer schaltete nun ebenfalls einen Anwalt ein. Nicht alles ließ sich aber juristisch zweifelsfrei klären. M. war beispielsweise der Auffassung, dass er den Caddy nicht von privat, sondern von der Autopflegefirma gekauft hatte, die auch damit wirbt, Fahrzeuge zu reparieren und Unfallschäden zu beseitigen. Der Verkäufer wiederum ließ klar machen, dass er nur Fahrzeuge aufbereite und ansonsten keine fachlichen Kenntnisse als Mechaniker habe.

„Dabei hat mein Anwalt heraus gefunden, dass der Verkäufer gewerblich in der Autobranche tätig ist. Wir dachten, diese Beweise reichen aus“, schilderte M. Der der Auffassung ist, dass es sich das Gericht recht einfach gemacht und nicht einmal einen Gutachter hinzugezogen habe.

„Es gibt Händler, die verkaufen über einen Dritten, um damit die Gewährleistung zu umgehen“

M.s Anwalt Klaus O. kann nur darauf hinweisen, beim Gebrauchtwagenkauf sehr genau hinzuschauen, denn da werde gern getrickst. „Es gibt Händler, die verkaufen über einen Dritten, um damit die Gewährleistung zu umgehen“, sagt er. Er habe schon Fälle erlebt, wo man mit dem Auto vom Firmengelände gefahren sei, das Auto in einem Wohngebiet fotografiert und dann die Bilder ins Internet gestellt habe. So werde der Eindruck erweckt, es gehe um einen Privatverkauf.

Was macht M. nun mit dem Caddy, den er während der ganzen Zeit des Prozessierens nicht einen Kilometer gefahren hat? „Ich habe mich entschlossen, ihn herrichten zu lassen und dann zu verkaufen - auf ehrliche Art und Weise.“ (mz)

* Namen geändert