Landkreis Anhalt-Bitterfeld Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Neues Preisblatt zur Abfallentsorgung

Köthen/MZ - Die Bürger im Landkreis Anhalt-Bitterfeld müssen ab Januar 2014 für die Müllabfuhr weniger bezahlen. Auch wenn die Senkung der Abfallentgelte sich nur im Centbereich bemerkbar macht (siehe Grafik). In der vergangenen Woche hat der Kreistag dem neuen Preisblatt für 2014 und 2015 zugestimmt. Wobei die Betonung auf Zustimmung liegt, wie in einem dazu stattgefundenen Pressegespräch erklärt wurde, denn der Kreistag beschließt das Preisblatt nicht. Mit der Übertragung der Abfallentsorgung an die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke (ABI KW) ist vielmehr deren Aufsichtsrat zuständig.
Die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH haben ihren Firmensitz in Bitterfeld Wolfen. Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art zur Versorgung der Bevölkerung. Die GmbH wurde im Herbst 2009 als Fusion der Bitterfelder Entsorgungs GmbH und der Be- und Entsorgung Zerbst GmbH gegründet (Stammkapital liegt bei 900 000 Euro).
Mit der Fusion sind etwa 100 Mitarbeiter und rund 20 Auszubildende bei der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH tätig. Aufgrund der Neubildung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mussten auch die bisher drei unterschiedlichen Entsorgungsstrukturen der Altkreise Bitterfeld, Zerbst und Köthen mit bislang differierenden Abfallentsorgungs- und Gebührensatzungen bzw. einer Entgeltordnung ab dem 1. Januar 2011 vereinheitlicht werden.
Auf ihrer Sitzung am 24. Juni 2010 haben die Abgeordneten des Kreistages Anhalt-Bitterfeld eine umfassende Abfallentsorgungssatzung, die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen und das erste Preisblatt der ABI KW beschlossen. Diese Regelungen sind am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Deshalb brachte das Jahr 2011 für die Bürger Veränderungen im Bereich der Abfallentsorgung (Einführung von fünf Abfallentsorgungsvarianten). Als kommunales Unternehmen des Landkreises ist die GmbH mit der Entsorgung der kommunalen Abfälle und der Erhebung der Entgelte beauftragt.
In dem Pressegespräch, an dem Landrat Uwe Schulze, der Geschäftsführer der ABI KW, Hartmut Eckelmann, und der Dezernent für Bau und Umwelt beim Landkreis, Fred Walkow, teilnahmen, konnten Fragen zur Abfallkalkulation und zum neuen Preisblatt gestellt werden. Eingangs erläuterte Eckel- mann noch einmal, dass Überschüsse aus den Jahren 2011 und 2012 die Senkung der Abfallentgelte ermöglicht haben. Man habe es aber auch mit einem Bevölkerungsrückgang zu tun. Die Mengen beim Restabfall (graue Tonne) seien zwar rückläufig, was kostenmindernd wirke. Andererseits müssten die anfallenden Kosten auf immer wenige Köpfe verteilt werden.
Insgesamt habe sich die Abfalltrennung durch die Bürger in den letzten Jahren verbessert. So sei beim Bioabfall in allen drei Altkreisen eine steigende Tendenz zu beobachten. Die MZ geht an dieser Stelle auf einige der wichtigsten Fragen zur Kalkulation der Abfallentsorgung ein:
Wie hoch sind die Überschüsse aus den Jahren 2011 und 2012 und wie wirken sie sich aus?
Der Überschuss betrug 2011 und 2012 insgesamt 439 000 Euro, davon 141 000 im Jahr 2012. Die Überschüsse wirken sich direkt auf die Senkung der Abfallentgelte für die 170 140 Personen im Landkreis aus, deren Abfall entsorgt wird. Allerdings wurden laut Eckelmann die geplanten Preissteigerungen für 2014/15 bereits einbezogen. Wie aus der Kalkulation hervor geht, wird bei den Personalkosten zum Beispiel mit einer Steigerung um rund zwei Prozent gerechnet. Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 1,5 Prozent.
Warum wurde die Mindestmüllmenge nicht von 40 auf 30 Liter pro Kopf und Monat reduziert?
Sowohl der Aufsichtsrat der ABI KW als auch der Fachausschuss für Umwelt und Landwirtschaft haben sich gegen eine Senkung der Mindestmüllmenge ausgesprochen. Argumente waren, dass sich nur ein Drittel der Bürger für die kleineren Abfallvarianten (40 Liter) entschieden haben. Außerdem ergab eine Vergleichsrechnung, dass die 30-Liter-Variante nur unwesentlich günstiger wäre (auf das Jahr gerechnet maximal 4,57 Euro pro Kopf). Dies wäre aber nur für eine Minderheit der Abfallkunden der Fall gewesen, da die Mehrheit größere Varianten gewählt hat. Der Kreistag hat Ende November die 30-Liter-Variante ebenfalls abgelehnt.
Es wird ja immer wieder darüber diskutiert, dass die Festlegung der Mindestmüllmenge nicht den tatsächlichen Verbrauch im Landkreis widerspiegelt. Was ist dran?
Laut Aussage der ABI KW lag der Durchschnittsverbrauch 2012 beim Restmüll pro Bürger und Monat bei 73,7 Liter. Im Vergleich dazu liegt der Verbrauch im Bundesdurchschnitt bei 169 Kilogramm/Jahr. Im Pressegespräch nannte Eckelmann eine Vergleichszahl für den Landkreis von durchschnittlich 180 Kilogramm pro Bürger und Jahr. Damit liege man nicht wesentlich über dem Bundesdurchschnitt. Die Umrechnung in Kilogramm sei für Anhalt-Bitterfeld kompliziert, da der Müll hier in Litern erfasst wird und die Verdichtung des Mülls berücksichtigt werden muss, so Eckelmann. Die Verdichtung ist in Zerbst am höchsten, wie eine Analyse ergeben hat: bei Kleinbehältern beträgt das Gewicht in Zerbst durchschnittlich 0,313 kg/l, gefolgt von Köthen mit 0,29 kg/l und Bitterfeld 0,216 kg/l.
Unterschiede gibt es auch beim Restmüllaufkommen in den drei Altkreisen. Umgerechnet in Zusatzbanderolen, die bis zum 31. Oktober 2013 von den Bürgern erworben wurden, die mit ihren Pflichtbanderolen 2013 nicht auskamen, ergibt sich folgendes Bild: In Zerbst wurden pro Kopf durchschnittlich 8 Liter mehr Müll produziert, in Bitterfeld waren es 9 Liter und in Köthen 16 Liter.
Jeder Bürger zahlt neben dem Volumenentgelt auch ein Personengrundentgelt. Was verbirgt sich dahinter?
Der derzeit geltende Grundpreis in Höhe von 3,23 Euro/Monat (bis zur 4. Person im Haushalt, dann wird es billiger) soll 2014 und 2015 unverändert bleiben. Es handelt sich um eine Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Liefer- und Betriebsbereitschaft einer öffentlichen Einrichtung, heißt es dazu in der Kalkulation. (Näheres findet man in den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der ABI KW, 17.2.) Mit dem Grundpreis werden 46 Prozent der Gesamtkosten erwirtschaftet. Der Vertreter der Firma PwC, die die Kalkulation erstellt hat, erklärte dazu im Fachausschuss, man werde damit der rechtlichen Regelung gerecht, es gebe aber auch andere Rechtsprechungen in Sachsen-Anhalt.
Wird es 2014 Veränderungen bei den Tourenplänen geben?
Der Abholrhythmus für Restmüll, Biomüll, Papier und Leichtverpackungen bleibt so wie in den vergangenen Jahren bestehen. Auch beim Sperrmüll soll sich nichts ändern. Jedem Bürger wird aber geraten, sich im Abfallkalender, der ab 17. Dezember an die Haushalte verteilt wird, zu erkundigen, ob sich eventuell Verschiebungen im Tourenplan auf einen anderen Wochentag ergeben.
Was ist an dem Vorwurf dran, dem Landkreis fehlen 1,2 Millionen Euro, weil im Altkreis Zerbst keine Rückstellungen für die Deponiesanierung erfolgt sind und wer
trägt dafür die Kosten?
Dazu erklärte Landrat Uwe Schulze: Man sei dabei, diese Kosten genau zu ermitteln. Wenn es soweit ist, werde man über die Höhe dieser Kosten auch reden. Konfrontiert mit dem Hinweis, dass in den Altkreisen Köthen und Bitterfeld der Gebührenzahler für Rückstellungen zur Deponiesanierung aufkommen musste, sagte Schulze, dass die Zerbster Kosten nicht vom Gebührenzahler zu tragen sind. „Das ist vorbei.“ Zur Not werde man sie über die Kreisumlage finanzieren müssen.