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Kreisbrandmeister Kreisbrandmeister: Streit der Konkurrenten

Von Ute Hartling-Lieblang 15.07.2013, 19:39
Der bisherige Kreisbrandmeister Matthias Winter: „Der Wahlvorschlag war nicht korrekt.“
Der bisherige Kreisbrandmeister Matthias Winter: „Der Wahlvorschlag war nicht korrekt.“ MZ/ARCHIV Lizenz

köthen/MZ - Der Zerbster Heiko Bergfeld wird am Dienstag nicht für die nächsten sechs Jahre zum Kreisbrandmeister für Anhalt-Bitterfeld ernannt. Der Grund: Matthias Winter aus Zörbig, der diese Funktion bisher innehatte und sich am 28. Mai ebenfalls zur Wahl stellte, fechtet die Wahl an.

Wie jetzt bekannt wurde, hat Winter beim Verwaltungsgericht in Halle den Antrag gestellt, die Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens zu überprüfen. Der Antrag auf „einstweilige Anordnung“ sei am 11. Juli bei Gericht eingegangen, bestätigte Justizsprecher Volker Albrecht. Das Gericht habe den Landkreis Anhalt-Bitterfeld darauf hingewiesen, dass dieser verpflichtet sei, das Ergebnis des Eilverfahrens bei Gericht abzuwarten und Heiko Bergfeld nicht zu ernennen. Dem Landkreis wird 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme gegeben.

"Der Wahlvorschlag war nicht korrekt"

Wie die MZ berichtete, war es bei der Wahl im Mai zweimal zu einem Patt gekommen. Nachdem der dritte Bewerber um das Amt des Kreisbrandmeisters ausgeschieden war, erhielten Matthias Winter und Heiko Bergfeld je fünf Stimmen der insgesamt zehn wahlberechtigten Stadt- und Gemeindewehrleiter. Daraufhin hätten sich diese einstimmig darauf verständigt, den Kandidaten als gewählt zu betrachten, der mit seinen fünf Stimmen die Mehrzahl der Ortswehren hinter sich vereinige. Dies wurde Heiko Bergfeld zugestanden. „Wer wo sein Kreuz gemacht hat“, hätte man bei einer geheimen Wahl aber gar nicht wissen können, argumentiert Matthias Winter. Aus seiner Sicht wäre ein Losverfahren gerechter und eindeutiger gewesen. Im Gespräch mit der MZ erklärte Winter auch, dass er es rechtlich bedenklich findet, wenn der Wahlleiter mit den Stadt- und Gemeindewehrleitern derartige Absprachen trifft. „Mir geht es um eine faire Wahl“, so Winter. Zwar handele es sich hier um eine Vorschlagswahl, weil letztlich der Landrat über die Ernennung des Kreisbrandmeisters entscheide, „aber der Wahlvorschlag war nicht korrekt.“ Da sei etwas in das Wahlergebnis hineininterpretiert worden, meint Winter, der den Gang zum Gericht nicht von Anfang an beabsichtigt hat. Zunächst habe er dem amtierenden Landrat Bernhard Böddeker am 17. Juni eine Mail geschrieben, in der er ausführlich auf seine Bedenken eingeht. Dort heißt es unter anderem: „Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass das Votum der Ortswehrleiter berücksichtigt wird“, hätte er den betreffenden Paragrafen, entsprechend erweitert. Und an Böddeker direkt: „Ich bitte Sie, die Rechts- und Sachlage objektiv unter Berücksichtigung dieser Darlegung zu bewerten und eine begründete Beschlussvorlage zu unterbreiten.“ Diese sollte laut Winter auch eine Festlegung für den Fall der Stimmgleichheit enthalten. Weiter teilt Winter mit, dass er seine Bewerbung aufrechterhält.

Weil er bisher keine Antwort von Böddeker erhielt, habe er sich diesbezüglich am 25. Juni auch an das Magdeburger Innenministerium und schließlich ans Verwaltungsgericht gewandt, sagt Winter.

Vize-Landrat Bernhard Böddeker wird Heiko Bergfeld am Dienstag nicht ins Amt des Kreisbrandmeisters berufen, sondern die Entscheidung des Gerichtes abwarten, sagte er der MZ. Die Amtsperiode von Matthias Winter endet am Dienstag, er werde abberufen. Stellvertreter Herbert Paulus wird den Kreisbrandmeister vertreten.

"Es war eine Zeitfrage"

Dass er noch nicht auf das Schreiben von Matthias Winter geantwortet habe, sei kein böser Wille gewesen, so Böddeker. „Es war eine Zeitfrage“, begründet er dies mit Verweis auf die Hochwasserkatastrophe.

Böddeker hält ein Losverfahren nach wie vor nicht für den richtigen Weg. Der Kreisbrandmeister sei Bindeglied zwischen den Kameraden und dem Landkreis, daher sei es wichtig, dass möglichst viele hinter ihm stehen.

Der Vize-Landrat verweist auch auf unklare Regelungen im Gesetz, das nur von wahlberechtigten „Wehrleitern“ spricht.

Ob damit die Stadt- und Ortswehrleiter gemeint sind, sei nicht eindeutig. Auf erstere habe man sich in Absprache mit dem Innenministerium geeinigt.

Winters Konkurrent Heiko Bergfeld hält es für „bedenklich, dass Herr Winter die Entscheidung der Stadtwehrleiter nicht respektiert“. Sollte es zur Neuwahl kommen, steht auch er zur Verfügung.