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Köthener Obdachlosenunterkunft  Köthener Obdachlosenunterkunft : Nun doch Duschen für Obdachlose?

29.01.2016, 19:30
Das Köthener Obdachlosenheim in der Augustenstraße Nr. 63.
Das Köthener Obdachlosenheim in der Augustenstraße Nr. 63. Heiko Rebsch Lizenz

Köthen - Die Stadt Köthen prüft die Möglichkeit, in der kommunalen Obdachlosenunterkunft in der Augustenstraße Duschen einbauen zu lassen. Darüber informierte der amtierende Oberbürgermeister Alexander Frolow den Sozialausschuss, der am Donnerstag Abend tagte. Verantwortlich für diese Prüfung sei das Bauamt der Stadt. „Gleichzeitig untersuchen wir aber auch“, bemerkte Frolow, „ob sich durch diesen Einbau der Charakter der Einrichtung ändert.“ Der Hintergrund dafür ist offensichtlich: Bislang bietet die Stadt eine Unterkunft an, mit der sie Obdachlosen Zimmer zum eigenständigen und eigenverantwortlichen Bewohnen zur Verfügung stellt. Mit der Einrichtung von Duschen, die gemeinschaftlich genutzt werden, weil nicht jedes Zimmer eine Dusche erhalten kann, könnte aus dem Wohnhaus unter Umständen ein Obdachlosenheim werden - was dann vielleicht andere rechtliche Rahmenbedingungen (und andere Verpflichtungen) mit sich bringen könnte.

Der Ausschuss nahm Frolows Ankündigung kommentarlos zur Kenntnis. Lediglich Steffen Reisbach (Fraktion Bürgerinitiative Köthen-Anhalt/Freie Wähler) wollte vom Verwaltungschef wissen, ob es denn auch in der Obdachlosenunterkunft in der Geuzer Angerstraße - dem Vorgängerobjekt der Augustenstraße - Duschen gegeben hätte. In der Angerstraße, so stellte Frolow klar, habe es keine Duschen gegeben.

Schimmelbefall in der Unterkunft

Ermittelt worden ist auch der Grund des Schimmelbefalls in der Unterkunft in der Augustenstraße. Es handele sich um ein Problem, das durch falsches Verhalten der Einwohner entstanden sei, sagte Frolow: „Der Schimmel ist durch falsches Heizen und falsches Lüften entstanden.“ Ein Sachverständiger hatte das Haus am 20. Januar besichtigt. Dieser habe „lediglich in einem Zimmer der Wohnung im zweiten Obergeschoss visuell Schimmelrasen festgestellt“, so Stadtsprecherin Caroline Hebestreit auf MZ-Nachfrage. Dieser habe sich als Dunkelfärbung an der Außenwand, speziell in den Fensterbereichen, gezeigt. Zwar erfülle das Gebäude „nicht die wärmetechnischen Anforderungen, die heute an sanierte Wohngebäude entsprechend Energieeinsparverordnung gestellt werden“, so Hebestreit weiter. „Die Schimmelschäden sind aber unabhängig vom Bauzustand nach Einschätzung des Sachverständigen eine Folge des Nutzerverhaltens.“ (mz)