Vergessene Genehmigungen Keine Baugenehmigung: Illegale Bauten in Köthen, aber kaum Bußgelder

Köthen - Schwarzbauten beschäftigen die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und des Bauordnungsamtes der Kreisstadt Köthen.
In Anhalt-Bitterfeld sind im ersten Halbjahr dieses Jahres 22 illegal errichtete Bauten entdeckt worden. Im Vorjahreszeitraum war nur es eines weniger. Die Behörde leitete aber nur selten Bußgeldverfahren ein. Im ersten Halbjahr 2016 waren es sechs Verfahren, im gleichen Zeitraum 2015 vier.
In Köthen kaum Bußgelder verhängt
In der Stadt Köthen gestaltet sich die Situation ähnlich. Hier wurden im ersten Halbjahr 2016 zehn Schwarzbauten entdeckt, vier mehr als im Vorjahreszeitraum. Bußgelder wurden nicht verhängt.
Bei der Stadt wie beim Landkreis heißt es dazu: „Vorrangiges Ziel der Bauaufsicht ist es, rechtmäßige Zustände herzustellen“. Man sei bemüht, die Schwarzbauten nachträglich legalisieren zu lassen.
Bußgelder würden nach der Schwere des Vergehens und dem Ermessen der Mitarbeiter des Amtes verhängt, heißt es. „Sie führen eher zu einer unkooperativen Haltung der Betroffenen“, begründet das Bauordnungsamt Köthen den eher sparsamen Einsatz.
Genehmigung oft aus Unwissenheit vergessen
Es zeigt sich, dass Bauherren wohl oft aus Unwissenheit versäumen, für ihr Vorhaben nötige Genehmigungen einzuholen.
Möchte ein Bauherr etwa aus einem Bahnhof ein Wohnhaus machen, muss er zusätzlich zur Baugenehmigung eine Nutzungsänderung beantragen. Möglicherweise ist auch eine denkmalrechtliche Genehmigung nötig. Nicht jeder weiß das und beginnt einfach mit den Bau.
Das zeigen auch die Beispiele der Schwarzbauten. In Köthen sind neben fehlenden Anträgen auf Nutzungsänderungen vor allem Montagen von Werbeanlagen und die Errichtung von Nebenanlagen wie Garagen, Carports, Schuppen oder Einfriedungen angezeigt worden.
Gravierendere Fälle im Landkreis
Im Landkreis gab es neben solchen Fällen - auch der Aufbau einer Dachgaube braucht eine Baugenehmigung - auch gravierende Fälle. So wurde ein Teil der Stadtmauer zum Teil abgebrochen, ohne Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung.
Bei einem Neubau für ein Seniorenwohnzentrum waren nicht alle Auflagen für die Baugenehmigung erfüllt. Ein anderer Bauherr hatte ein denkmalgeschütztes Haus sanieren wollen, ohne die entsprechenden Genehmigungen.
In den meisten Fällen bekommen die Bauherren von der Bauaufsicht die Möglichkeit, den Bauantrag und die dazugehörigen Unterlagen noch nachzureichen und so aus dem Schwarzbau ein legales Vorhaben zu machen. Als Druckmittel kann die Aufsicht dabei einen Baustopp verhängen, bis die fehlenden Dokumente vorliegen.
Abriss kann angeordnet werden
Es gibt aber auch Fälle, in denen sich ein Bau nicht nachträglich genehmigen lässt, weil an jener Stelle vielleicht nicht gebaut werden darf. Dann kann die Behörde die Bauherren zu einem Rückbau auffordern, informieren Behörde und Amt.
Wenn der Bauherr dem nicht nachkommt, droht ihm möglicherweise ein Zwangsgeld oder gar die Ersatzvornahme: In diesem Fall beauftragt die Bauaufsicht ein Unternehmen damit, den illegalen Bau zu beseitigen. Die Kosten werden dann dem säumigen Bauherren in Rechnung gestellt.
Ein Vorgehen, das allerdings in Köthen laut Nachfrage nicht angewendet wird und beim Landkreis nur in Einzelfällen. (mz)