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Interview Interview: Kämmerer entdeckt Fehler im System

31.05.2013, 16:26
Ralf Lingk
Ralf Lingk MZ Lizenz

köthen/MZ - Der Kreishaushalt 2013 wurde am Donnerstag vom Kreistag beschlossen. Es ist der erste in doppelter Buchführung (Doppik). Kämmerer Ralf Lingk sieht gleich mehrere Fehler im System, die es dem Landkreis unmöglich machen, von seinem Schuldenberg aus eigener Kraft herunter zu kommen. Darüber sprach MZ-Redakteurin Ute Hartling-Lieblang mit ihm.

Sie sind nicht ganz glücklich mit der neuen Haushaltsführung. Warum?

Lingk: Es gibt drei Punkte, die uns nicht zufriedenstellen können. Hier muss der Gesetzgeber aus meiner Sicht nachbessern. Zum Ersten ist das die Begrenzung der Kreisumlage. Zum Zweiten ist den Landkreisen die Möglichkeit genommen, sich zu konsolidieren und zum Dritten läuft auch die Entschuldung über Stark II mit der Einführung des Doppik ins Leere.

Das müssen Sie genauer erklären.

Lingk: Fangen wir bei der Kreisumlage an. Ihre Höhe ergibt sich nach der doppischen Haushaltsführung aus der Differenz zwischen Ertrag und Aufwand. Immer wenn wir als Kreis unseren Aufwand senken, zum Beispiel durch Konsolidierungsmaßnahmen, senken wir automatisch auch die Kreisumlage. Dasselbe passiert bei der Erhöhung der Erträge. So kann der Landkreis seine finanzielle Situation definitiv nicht verbessern.

Und da ist keine Änderung in Sicht?

Lingk: Es scheint so, als hätte der Gesetzgeber den Fehler im System erkannt. Im Entwurf der neuen Kommunalverfassung für Sachsen-Anhalt steht sinngemäß, dass bis 2019 der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Kommunen die Kreisumlage über die Deckung der Aufwendungen hinaus erheben kann, um die eigene Liquidität zu verbessern.

Was bedeutet das für das Programm Stark II, das den Landkreisen bei der Entschuldung helfen sollte?

Lingk: Wenn die Entschuldung durch Stark II nur im Finanzplan abgebildet werden würde, hätte das positive Auswirkungen auf die Liquidität des Kreises. Aufgrund der oben dargestellten Problematik wirkt das bei den umlagefinanzierten Kreisen anders als bei Städten und Gemeinden. Die Kreise müssen die durch Stark II eingesparte 30-prozentige Entschuldung jährlich als Ertrag in ihrem Ergebnishaushalt abbilden. 2013 geht es in Anhalt-Bitterfeld um eine Entschuldungssumme von rund 2 Millionen Euro, die die Erträge im Ergebnishaushalt verbessern. Von der Verbesserung des Ertrages (siehe Kreisumlage), profitieren letztlich die Städte und Gemeinden, die die Umlage zahlen.

Der Kreistag hat zur sogenannten Rückindizierung einen Beschluss gefasst, mit dem Sie als Kämmerer nicht so so gut leben können?

Name: Es geht, sehr vereinfacht gesagt, um die Bewertung von Gebäuden im Zuge der Eröffnungsbilanz, zu denen es keine Bauunterlagen mehr gibt. Nach einem speziellen Verfahren werden die Gebäudewerte, bezogen auf ein fiktives Baujahr, ermittelt. Diese Rückindizierung verringert aber die Aufwendungen aus den Abschreibungen des Landkreises, im konkreten Fall um rund 2,2 Millionen Euro. Auch das verschlechtert letztlich die Liquidität des Landkreises.