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Mehrkosten kompensieren Höhere Prämie für erlegtes Schwarzwild in Anhalt-Bitterfeld

18.02.2022, 11:41
Ein Wildschwein
Ein Wildschwein (Foto: Lino Mirgeler/dpa)

Köthen/MZ - Aufgrund vermehrter Nachfragen zur Beantragung der Erlegungsprämie für Schwarzwild hat die Pressestelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Erläuterungen dazu veröffentlicht.

„Die Erlegungsprämie wurde vom Landtag für erlegtes Schwarzwild von 50 Euro auf 65 Euro erhöht, um die vom Jagdausübungsberechtigten zu tragende Gebühr der Trichinenuntersuchung zu kompensieren“, heißt es darin. Demzufolge sei die Übernahme der Kosten der Trichinenproben mit der erhöhten Abschussprämie abgegolten. Für die Beantragung ist ein Formular nötig, das auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt verfügbar ist. Anträge auf Auszahlung der Erlegungsprämie können zwei Mal im Jagdjahr eingereicht werden. Sie umfassen die Zeiträume April bis September und Oktober bis März.

Die Anträge sind mit den erforderlichen Nachweisen bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Zeppelinstraße 15 in jeweils zum 15. April bzw. 15. Oktober (Posteingang) einzureichen. Für jeden Zeitraum soll jeweils nur ein Antrag mit allen gesammelten Wildursprungsscheinen eingereicht werden. Jedem Antrag sind alle geforderten Anlagen beizufügen.