Hauptausschuss ändert die Satzung Hauptausschuss ändert die Satzung: Köthen-Fahne darf jetzt auch ohne Erlaubnis gehisst werden

Köthen - Beratungen über die Neufassung einer kommunalen Hauptsatzung sind üblicherweise nichts, womit man den Leser langweilen möchte. Dass sich Stadträte damit befassen, ist ihre Pflicht; immerhin geht es um Regelungen zur Organisation der Verwaltung, um die Ausschussbildung, um Sitzungsöffentlichkeit. Und es geht um Wappen, Siegel und Flagge der Stadt. Köthen hat eine Flagge - sie ist blau und weiß und hat im Mittelfeld das Stadtwappen.
Diese Fahne, so könnte man jetzt denken, darf der aufrechte Köthener, wann immer ihm danach der Sinn steht, schwenken und hissen.
Mit schriftlicher Genehmigung
Weit gefehlt, sagt hinwieder Georg Heeg, CDU-Fraktionschef im Stadtrat. Heeg hatte den betreffenden Abschnitt I, Paragraph 1, Absatz 5, genau gelesen und festgestellt, dass man die Köthener Flagge eigentlich nur zeigen darf, wenn man sich vorher die Erlaubnis der Stadt eingeholt hat: „Jede Verwendung des Stadtwappens oder der Stadtflagge durch andere ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt Köthen (Anhalt) zulässig“, heißt es.
Das, so fand Heeg, sei eine verbesserungsbedürftige Formulierung. Weil nach ihrer Auslegung - zum Beispiel - die Köthen Kultur und Marketing GmbH (KMM) gar nicht solche Fahnen hätte anfertigen lassen dürfen, was sie aber getan hat, (eine schriftliche Genehmigung dafür gab es nicht) - und wer sich solch eine KKM-Flagge gekauft hat, dürfte sie bei wörtlicher Auslegung gar nicht nutzen. Und was nützt ein Flagge, die nicht im Wind wehen darf?
Nix natürlich. Deswegen hatte der CDU-Mann eine Änderung ausgeknobelt und diese dem Hauptausschuss zur Billigung vorgelegt. Nun heißt es: „Jede unbefugte oder missbräuchliche Benutzung des Stadtwappens oder der Stadtflagge ist unzulässig.“ Danach kommt in der neuen Formulierung noch ein Satz, der ist aber nicht so wichtig.
Flaggen noch vorrätig
Wichtig ist vielmehr, dass nunmehr niemand, der nicht ein Bösewicht ist, fürchten muss, wegen Köthener Flaggengebrauchs angezählt zu werden. Unter uns: Das Risiko wäre auch vorher gegen Null gegangen, aber nun haben wir alles schriftlich, das ist hierzulande immer besser.
Nun braucht der Köthener eigentlich nur noch eine Fahne. Wenn man sich beeilt, kann man bei der KKM eine abbekommen. Derzeit, so die Information von KKM-Mitarbeiterin Heike Wedel, sind noch ungefähr 50 der 100 hergestellten Fahnen vorhanden. Zu erwerben in der Köthen-Info im Schloss oder im Halleschen Turm. Kostenpunkt: 20,15 Euro - ein kleiner pekuniärer Verweis auf das bevorstehende Jubeljahr. In dem man Flagge zeigen darf als Köthener. (mz)