Gesetz Gesetz: Gilt ab August 2013
Am 1. August 2013 tritt das neue Kinderförderungsgesetz in Kraft. Betreut werden können Kinder von der Geburt bis zur Versetzung in die 7. Klasse in einer Kindertageseinrichtung bzw. einer Tagespflegestelle.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt dann für alle Kinder. Ganztagsbetreuung heißt, pro Tag bis zu zehn Stunden oder insgesamt 50 Stunden wöchentlich.