Fünfeinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung
DESSAU/KÖTHEN/MZ/ABE. - Sein Gesicht mit einer dunklen Skimaske verhüllt und mit einem aufgeklappten Taschenmesser bewaffnet, hatte der 26 Jahre alte Angeklagte am Morgen des 6. Juli 2008 eine junge Frau überfallen. Ihr die Klinge an den Hals haltend, bedrängte er die 20-Jährige derart massiv, dass sie in Todesangst die von ihm geforderten sexuellen Handlungen vornahm. Hernach beruhigend auf ihren Peiniger einredend, gelang es der Studentin, ihn davon zu überzeugen, sie zu ihrer Wohnung zu begleiten. Dort informierte sie ihre Mutter und deren Lebensgefährten, die umgehend die Polizei verständigten.
Staatsanwalt Frank Fresow sprach von einer sehr planvollen Ausführung der Tat. Wie Rechtsanwalt Klaus Rumph, der in der Nebenklage die Geschädigte vertrat und das Verhalten des Angeklagten als besonders verwerflich und mies charakterisierte ("Er wollte Sex mit aller Macht."), strich auch er die Folgen der Tat heraus, mit denen die Frau noch heute zu kämpfen hat. So fürchtet sie sich weiterhin vor dunklen Räumen und kann nicht mehr ohne Begleitung in die Stadt gehen. Das Geständnis und das reumütige Auftreten des 26-Jährigen im Prozess bewertete sie zwiespältig. Sie wollte nicht ausschließen, dass sich hinter den Tränen des Mannes möglicherweise ein taktisches Verhalten verbarg. Darüber hinaus sei sie anfangs der nunmehr vereinbarten finanziellen Wiedergutmachung in Höhe von 6 000 Euro eher ablehnend begegnet. Aus ihrer Warte sah das zunächst sehr nach einer Art Freikauf von der Schuld aus.
Dr. Ilka Hertzsch, die sich als Gutachterin ausführlich mit dem Angeklagten befasste, bezeichnete desen Reue als glaubhaft. Nach ihrem Eindruck sei sie nicht auf ein ausgeprägtes Selbstmitleid zurückzuführen. Allerdings machte sie deutlich, dass der gelernte Schlosser aufgrund einer Sprachstörung seit frühester Jugend Hänseleien und Zurückweisungen ausgesetzt war.
Da sich eine solche Situation kurz vor der Tat wiederholte - der Versuch des Drosaers, bei einem Volksfest in Köthen zu flirten, scheiterte kläglich -, sei es beim Entschluss, die Studentin zu überfallen, zu einem kurzzeitigen Zusammenbruch der innerseelischen Kontrollmechanismen gekommen. Darum bittend, diese psychische Disposition seines Mandanten zu berücksichtigen, versicherte Verteidiger Christian Vorländer, der 26-Jährige sei "unglaublich entsetzt über sich selbst". Noch aber gab der Jurist keine Stellungnahme ab, ob das Urteil akzeptiert wird, es ist also noch nicht rechtskräftig.