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DRK-Wohnungen in Köthen DRK-Wohnungen in Köthen: Lift im Seniorenwohnheim streikt weiter - Ersatz erst im Mai

Von Sandra Simonsen 02.03.2018, 13:51
Hinweis auf den Defekt
Hinweis auf den Defekt Sandra Simonsen

Köthen - Bereits seit über drei Wochen ist der Fahrstuhl in der DRK-Seniorenwohnanlage in der Bärteichpromenade defekt. Während viele der Bewohner das Haus nun nicht mehr ohne fremde Hilfe verlassen können, sieht sich das DRK nicht in der Lage, den Lift zu reparieren - im Mai soll stattdessen ein neuer eingebaut werden.

„Für die Bewohner steht der Zeitpunkt für den Einbau des neuen Lifts keineswegs fest“, berichtet der Sohn einer Bewohnerin der Seniorenwohnanlage. Und bereits vor dem jetzigen Defekt habe der Fahrstuhl „mehrmals die Woche“ gestreikt.

Das berichtete auch DRK-Kreisgeschäftsführerin Jeannette Wecke, deshalb sei bereits im Sommer ein neuer Fahrstuhl bestellt worden - doch die Planung, Konstruktion und schließlich der Einbau nehmen Zeit in Anspruch.

„Für uns war ein Aufzug natürlich eine Voraussetzung, als wir die Wohnung besichtigt haben“

„Man sperrt die Leute dort regelrecht ein“, ärgert sich der Angehörige. Der Fahrstuhl sei seit langer Zeit ein Problem - nicht erst seit den vergangenen drei Wochen. „Für uns war ein Aufzug natürlich eine Voraussetzung, als wir die Wohnung besichtigt haben“, betont er, schließlich sei seine Mutter nicht mehr so fit, täglich Treppen steigen zu können. Wenn man eine Wohnung mit Fahrstuhl besichtige, dann gehe man auch davon aus, dass dieser funktioniere - und zwar immer, nicht nur zeitweise.

Und genau dafür sei das DRK zuständig, erklärt Ulf Killian vom Bauamt in Köthen. Generell handle es sich hier um ein umfassendes Problem, grundsätzlich seien aber die Eigentümer für die Instandhaltung all dessen zuständig, was in ein Haus einmal eingebaut wurde - somit auch Fahrstühle.

Die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt erklärt hingegen, die Seniorenwohnanlage des DRK sei eine „selbst organisierte Senioren- Wohngemeinschaft“ und unterliege deshalb nicht den Vorschriften der Heimaufsicht für Alten- und Seniorenheime oder Betreutes Wohnen.

Im Falle der DRK-Anlage erhalten die Mieter eine Mietminderung und individuelle Hilfestellung

Dennoch gebe es zumindest einen Leitfaden für derartige Einrichtungen, in dem auch die Barrierefreiheit verankert ist. „Wer in einer solchen Wohnanlage wohnt, sollte ja trotzdem in der Lage sein, selbstbestimmt zu leben“, erklärt eine Mitarbeiterin der Heimaufsicht.

Im Falle der DRK-Anlage erhalten die Mieter zumindest eine Mietminderung und individuelle Hilfestellung - aber erst im Mai einen neuen Fahrstuhl. (mz)