Anhalt-Bitterfeld Anhalt-Bitterfeld: Mit Besen und Schaufel auf der Bundesstraße

OSTERNIENBURGER LAND/MZ. - Die Gemeinderätin, durch deren Wohnort Kleinpaschleben die B 185 führt, hält die Pflicht zur Reinigung von Bundesstraßen angesichts des starken Straßenverkehrs für zu gefährlich. Bundesstraßen verlaufen in der Gemeinde außerdem durch Großpaschleben, Pißdorf und Osternienburg sowie durch Rosefeld.
In der vorige Woche mit zwei Enthaltungen angenommenen Satzung überträgt die Gemeinde ihre Pflicht zur Reinigung aller öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften auf die Anlieger. Befreiungen von dieser Verpflichtung können auf Antrag erteilt werden, "wenn auch unter Berücksichtigung des Wohles der Allgemeinheit" die Reinigung der Straße unzumutbar wäre.
Die Straßenreinigung ist in den Städten und Gemeinden unterschiedlich geregelt. Während die Reinigungssatzung der Stadt Südliches Anhalt mit der im Osternienburger Land nahezu identisch ist, werden in Köthen die Straßen in drei Kategorien unterteilt. Bei Straßen der Kategorie II, unter anderem solchen mit hohem Verkehrsaufkommen, müssen in Köthen nur die Gehwege gereinigt werden. Die Straßen selbst werden von der Stadt gereinigt, wofür von den Grundstückseigentümern eine Gebühr erhoben wird. Die Zerbster Satzung verpflichtet die Bürger zwar auch zur Reinigung aller Straßen, die Bundesstraßen werden jedoch vom städtischen Bauhof sauber gehalten. In diesem Fall hebt die Satzung die Reinigungspflicht für die Bürger auf.
Wie vom Städte- und Gemeindebund zu erfahren war, trifft hier auch die vor mehr als zehn Jahren herausgegebene Muster-Straßenreinigungssatzung keine eindeutige Festlegung.
Darin heißt es nur, die Gemeinden könnten ihre Pflicht zur Straßenreinigung "im Rahmen des Zumutbaren" auf die Bürger übertragen. Die Gegebenheiten seien in jeder Gemeinde anders. Abzuwägen, was für die Anlieger zumutbar ist und was nicht, sei Aufgabe der Gemeinderäte. Auf jeden Fall müsse die Gemeinde dafür sorgen, dass innerörtliche Straßen sauber gehalten werden. Könne dies nicht den Bürgern zugemutet werden, so müsse die Kommune die betreffende Straße selbst reinigen oder reinigen lassen.
Zusätzlich aufgenommen hat der Gemeinderat in die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Osternienburger Land eine Regelung für leer stehende Häuser. Hier hat der Besitzer dafür zu sorgen, dass ein eventuell mit der Straßenreinigung Beauftragter seine Pflicht auch tatsächlich erfüllt. Ebenfalls neu aufgenommen wurde der Passus, dass bei Straßen mit nur einem Gehweg die Anlieger auf beiden Straßenseiten jährlich abwechselnd mit der Straßenreinigung dran sind.