13-Jährige aus Aken missbraucht? 13-Jährige aus Aken missbraucht?: Zeugen machen vor Gericht widersprüchliche Aussagen
Köthen - Was genau ist passiert am 11. August 2016 zwischen Melanie R. und Amir Z.*? Das soll die Verhandlung am Köthener Amtsgericht klären. Dem 25-jährigen Z. wird vorgeworfen, Melanie R. sexuell missbraucht zu haben. Die Akenerin war damals 13 Jahre alt.
Z. stammt aus dem Iran und lebt seit 2015 in Deutschland. Als Melanie ihn in seiner Akener Wohnung besuchte, soll er das Mädchen ausgezogen, geküsst und zum Sex gezwungen haben, so die Anklage.
Vor Gericht sagt Amir Z., er habe zunächst nicht gewusst, dass Melanie noch minderjährig sei. Sie sei so geschminkt und gekleidet gewesen, dass sie viel älter gewirkt habe. Er habe das Mädchen öfter getroffen, es gemocht und es sei auch zu Zärtlichkeiten gekommen - aber nicht zu Sex. Als er später erfahren habe, dass Melanie erst 13 war, sei er auf Abstand gegangen.
„Er wusste, wie alt ich bin. Er hat mich ja danach gefragt.“
Das Mädchen ist inzwischen 14 Jahre alt. Vor Gericht schilderte Melanie, sie habe Amir Z. erst wenige Tage gekannt, als sie an jenem Augusttag zu ihm ging. Gemeinsam hätten sie unbekleidet auf seinem Bett gelegen, sich unterhalten und geschmust. Dann habe der Mann sich auf sie gelegt und Sex mit ihr gehabt.
„Wolltest du das?“ fragte die Richterin das Mädchen. „Nein. Ich habe ihm auch gesagt, dass ich nicht will.“ Es fiel der Schülerin schwer, die Erlebnisse zu schildern. Sie sei in den Mann verliebt gewesen, sei es eigentlich immer noch, sagte sie. Und: „Er wusste, wie alt ich bin. Er hat mich ja danach gefragt.“
Auch Melanies Mutter wurde vor Gericht befragt. Anne R.* sieht nach der Trennung von ihrem Expartner ihre Tochter nur alle zwei Wochen. Dennoch sei ihr aufgefallen, dass mit ihrer Tochter etwas nicht stimmte. Das Mädchen habe geweint und sich sehr geschämt, als es vom Sex mit Amir Z. erzählte. Sie sei dann mit ihrer Tochter zur Polizei und zu einer Frauenärztin. Diese habe bestätigt, dass Melanie entjungfert wurde.
Aussage einer Polizistin: Melanie sei sichtbar verliebt und auch beschämt gewesen
Befragt wurde auch eine Polizistin, die Melanies Schilderung aufnahm. Das Mädchen habe glaubwürdig gewirkt, so die Beamtin. Melanie sei sichtbar verliebt und auch beschämt gewesen. Im Übrigen habe sich die damals 13-Jährige ihrem Alter entsprechend gekleidet und auch nicht stark geschminkt. „Älter wirkend war sie auf keinen Fall.“ Spuren am Körper der 13-Jährigen konnten die Beamten jedoch nicht mehr sichern, weil die Anzeige erst mehrere Tage nach dem fraglichen Vorfall erstattet wurde.
Am ersten Verhandlungstag offenbarten sich einige Widersprüche. So soll laut Aktenlage die Mutter des Mädchens bei der Polizei angerufen und gesagt haben, Melanie habe zwei Mal einvernehmlichen Verkehr mit Z. gehabt und sie wolle die Anzeige zurückziehen. Anne R. bestreitet das.
Amir Z. wiederum sagte bei der Polizei, er habe keinen Sex mit Melanie gehabt, schließlich sei sie erst 13. Vor Gericht sagte er, das wahre Alter des Mädchens habe er erst später von einem Bekannten erfahren, an dessen Namen er sich aber nicht erinnert.
Unterwäsche des Opfers gibt Rätsel auf
Rätsel gibt auch die Unterwäsche des Opfers auf. An ihr wurden Spuren von Amir Z. gefunden. Melanie brachte sie jedoch erst einige Zeit nach der Anzeige zur Polizei. Zunächst habe sie die Unterwäsche in einem Schrank versteckt, sagte sie.
Aus Scham und auch aus Angst vor der Reaktion ihrer Eltern. Und ja, zwischenzeitlich habe sie die Anzeige zurückziehen wollen, um Z. zu schützen. Zudem berichtete die 14-Jährige, die Ärztin habe zwar zunächst festgestellt, dass sie entjungfert wurde, habe dies jedoch später revidiert.
Eine weitere Zeugin sagte am ersten Verhandlungstag aus, Melanie sei im Sommer 2016 auffallend oft auf einem Spielplatz in Aken gewesen, in dessen Nähe viele Asylbewerber untergebracht waren - auch der Angeklagte.
Zusammen mit anderen Mädchen hätte sie dort, stark geschminkt und knapp bekleidet, viel Zeit verbracht. Sie, die Zeugin, habe die Migranten extra darauf hingewiesen, dass es sich um Minderjährige handele. Im Übrigen kenne sie Melanie zwar vom Sehen, habe aber nie mit ihr gesprochen.
Der Prozess wird fortgesetzt. Dann soll unter anderem die Ärztin gehört werden, die Melanie untersuchte. (mz)
* Namen geändert