Wie richtig reagieren Wie richtig reagieren: Oftmals zeigen Reiseveranstalter Kulanz
Die aktuell schwer einschätzbaren Entwicklungen bezüglich Reisen machen auch die rechtliche Seite beim Abschluss eines Vertrages nicht einfacher. Denn nicht immer, wenn es zu Vorfällen in einem Land kommt, kann man automatisch seine Reise umplanen.
Beispiel Türkei: Nach den Attentaten in Ankara und Istanbul heißt es nicht zwangsläufig, dass Reisen generell in das Land nach einem bereits geschlossenen Vertrag gekündigt werden können. Solange es keine unmittelbaren Warnungen vor Reisen in bestimmte Zielgebiete, so die Türkische Rivera, gibt, kann der Kunde keine kostenlose Stornierung erwarten. Sehr oft ist es aber der Fall, das Reiseveranstalter sich im Zuge von Vorkommnissen sehr kulant zeigen und bei großen Unsicherheiten bereit sind, einer Umbuchung zuzustimmen. Dafür können mitunter keine oder geringere Stornierungsgebühren als üblich verlangt werden. Voraussetzen kann dies der Kunde jedoch nicht.
Ansonsten gilt beim Thema Stornierung eine EU-Richtlinie. Wie aber im Einzelfall die Reiseanbieter verfahren, bleibt diesen überlassen. Bei Unklarheiten ist es immer ratsam, umgehend den Reiseanbieter zu kontaktieren. AR