Modernisiserung des Einzelhandels in Prettin Wie Bürger und Landkreis die Modernisierung des Netto in Prettin bewerten
Eigentlich sollte der Netto-Markt in Prettin erweitert und modernisiert werden. Doch der Landkreis verweigert die entsprechende Baugenehmigung. Wie dies begründet wird.
Prettin/MZ. - Die Lage an einer Wegekreuzung ist traditionell, die Stammkunden kommen aus zwei Bundesländern und im Radius von rund zehn Kilometern gibt es kaum Alternativen. So ist es nachvollziehbar, dass die Einzelhandelskette Netto den Markt in Prettin ausbauen möchte.
Bürgerliches Unverständnis
Doch der entsprechende Bauantrag ist abgelehnt worden. Darüber informierte kürzlich Michael Klick (Interessengemeinschaft für Feuerwehr und Bürgerwohl). „Ich habe das Thema auch im Stadtrat am Montag nochmals angesprochen“, berichtet der Bauausschussvorsitzende. Ihm zufolge habe Annaburgs Bauamtsmitarbeiter Peter Kerz zunächst dem Bauausschuss der Stadt die schlechte Nachricht des Landkreises überbracht. „In der von ihm mitgelieferten Begründung aus der Bauaufsichtsbehörde des Kreises wurde sich auf Gesetze bezogen.“
Dabei sei es um einige Quadratmeter gegangen, die der renovierte Markt zu groß wäre für den Ort. Dies könne er kaum nachvollziehen, da Prettin doch eine zentrale Rolle bei der Daseinsvorsorge in der Region spiele. Die schlimmste Folge wäre für ihn, wenn sich nun Netto aus dem Ort zurückzöge. „Darum war es mir wichtig, die Stadträte dahingehend für das Thema zu sensibilisieren.“
Als sachkundiger Bürger sitzt Bernd Seidel im Annaburger Bauausschuss. Er zeigt ebenfalls Unverständnis mit der behördlichen Ablehnung des Bauantrages. Schließlich werde der Markt von den Kunden gut angenommen. „So wie viele andere kaufe ich dort gern ein“, macht er klar. Laut den Überlegungen des Plossigers ist das Unternehmen zufrieden mit dem Umsatz und der Leistung der dort arbeitenden Mitarbeiter. „Denn ansonsten hätte Netto nicht vorgehabt, den Markt zu modernisieren und attraktiver für die Menschen vor Ort zu machen“, begründet er.
Mit dem geplanten Vorhaben sollte der Markt modernisiert und um 200 Quadratmeter erweitert werden. „Rund fünf Millionen Quadratmeter sollen im Gebiet Annaburg für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden, aber 200 Quadratmeter zusätzliche Fläche für einen modernen Supermarkt werden abgelehnt. Das erzeugt Unverständnis, Kopfschütteln und Wut“, ordnet der Plossiger ein. Die Einschätzung deckt sich mit der Ansicht Michael Klicks: „Auf der einen Seite kann die Fläche für erneuerbare Energie nicht groß genug sein. Auf der anderen sind für den einzigen Supermarkt weit und breit ein paar Quadratmeter mehr schon zu viel.“
Amtlicher Plan
Wie groß der Markt werden sollte, weiß die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Wittenberg. „Es sollte eine Verkaufsfläche von 1.038 Quadratmetern entstehen“, teilt Alexander Baumbach mit. Laut dem Sprecher des Landkreises Wittenberg gilt dieses als großflächig, weil die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter überschreitet.
Die gesetzliche Grundlage dahinter ist der Sachliche Teilplan Daseinsvorsorge des Landes Sachsen-Anhalt. „Gemäß diesem ist großflächiger Einzelhandel mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche nur in Mittelzentren zulässig“, verdeutlicht Steffi Ende. Nur in Ausnahmefällen dürften derartige Läden auch in Grundzentren errichtet werden, ergänzt die Geschäftsstellenleiterin der Regionalen Planungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg. Im hiesigen Fall ist das Annaburg. „Aber auch nur die Ortslage“, präzisiert sie. Für derartige Ausnahmen müsse aber die Oberste Landesentwicklungsbehörde das Vorhaben prüfen. „Außerdem ist der Bebauungsplan der Stadt zu beachten.“
Neben den Mittel- und Grundzentren kämen auch speziell ausgewiesene Sondergebiete als Standorte in Frage, ergänzt Alexander Baumbach. „Aber Prettin erfüllt diese Voraussetzungen nicht.“ Den Planern der Einzelhandelskette sei mitgeteilt worden, dass der gewünschte Umbau im Widerspruch zu diesen raumordnerischen Vorgaben steht. „Frühzeitig“, ordnet der Kreissprecher ein. Zusätzlich habe die Bauaufsichtsbehörde Lösungsvorschläge angeboten. Dies hätten beispielsweise Gespräche mit der Regionalen Planungsgemeinschaft oder ein Verträglichkeitsgutachten sein können. „Leider wurden diese Möglichkeiten nicht weiter verfolgt, weshalb wir den Antrag auf Basis der geltenden Rechtslage ablehnen mussten“, bedauert Alexander Baumbach. Er betont nochmals, dass die Netto-Planer die gesetzlichen Vorgaben kennen. „Dies haben sie uns in einem Gespräch bestätigt“, versichert der Kreissprecher.
Es seien trotzdem keinerlei Ausnahmen beantragt worden. „Wir haben jedoch darauf hingewiesen, dass durch weitere Schritte, wie die Erstellung von Gutachten, eine Prüfung im Einzelfall möglich gewesen wäre.“ Für das Nachreichen von derartigen Unterlagen oder Zusatzanträgen sei vonseiten der Behörden eine Frist gesetzt worden, die die Einzelhandelskette aber ungenutzt verstreichen ließ. „Danach wurde über den Antrag entschieden.“
Kaufmännische Nöte
Womöglich sollte es eine grundhafte Modernisierung sein, um die Prettiner Filiale auf einen möglicherweise bundesweit einheitlichen Standard der Einzelhandelskette zu bringen. Wie Netto nun mit der Situation umgeht und wie es um die Zukunft des nämlichen Marktes steht, bleibt weiterhin offen. Die entsprechende MZ-Anfrage war bis Redaktionsschluss unbeantwortet.