Versuchter Mord in Schönewalde Versuchter Mord in Schönewalde: Lebenslange Haft für eifersüchtigen Ex-Mann

Schönewalde - Die Frau ist mit ihrem neuen Partner im Schlafzimmer, als abends die Glasscheibe der Wohnungstür eingeschlagen wird. Es ist ihr Ehemann, von dem sie sich Monate zuvor trennte. Er hat eine Flasche Benzin dabei und ein Feuerzeug. Wenig später steht der Freund der Frau in Flammen. Geschehen ist das im März in Schönewalde (Elbe-Elster). Über mehrere Verhandlungstage befasste sich das Landgericht Cottbus mit dem dramatischen Geschehen.
Der Angegriffene überlebt mit lebensgefährlichen Verletzungen. Das Landgericht ist überzeugt, dass der Ehemann ihn aus Eifersucht umbringen wollte und verhängte gestern eine lebenslange Haftstrafe gegen den 37-Jährigen wegen versuchten Mordes.
Angeklagter regungslos
Es grenze nahezu an Glück, dass der attackierte Mann überlebte, betonte der Vorsitzende Richter Frank Schollbach. „Vor 20 Jahren wäre er sicher verstorben“, sagte er mit Blick auf die damaligen medizinischen Möglichkeiten. Der Angeklagte nahm die Urteilsbegründung regungslos auf und blickte stets nach unten. Zum Prozessauftakt Mitte November hatte er zwar zugegeben, mit Benzin und Feuerzeug in die Wohnung des Mehrfamilienhauses eingebrochen zu sein, hatte sich aber zum weiteren Geschehen auf Erinnerungslücken berufen. Das Benzin habe er mitgenommen, um das Paar zu erschrecken. Das Gericht geht von einer Schutzbehauptung aus.
Am Tattag feierte die Frau ihren Geburtstag. Ihr Ex rief sie aus Bayern an. Als er mitbekommen habe, dass sie auf dem Weg zu ihrem neuen Partner in Südbrandenburg sei, habe er sich ins Auto gesetzt und sei ihr nachgefahren.
Härtere Strafe als gefordert
Das Urteil liegt über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie plädierte auf zwölfeinhalb Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes. Zudem muss der Angeklagte 50 000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die von versuchtem Totschlag ausgeht und eine Maximalstrafe von rund sieben Jahren gefordert hatte, will prüfen, ob sie Revision einlegen wird. Die Frist beträgt eine Woche. (mz/dpa)