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Stallpflicht für einige Orte aufgehoben Stallpflicht für einige Orte aufgehoben: Federvieh darf wieder im Freien scharren

Von Klaus Adam 06.02.2015, 17:49
Auf den Gang nach draußen freut sich’s Federvieh.
Auf den Gang nach draußen freut sich’s Federvieh. Archiv/Christel Lizenz

Mark Zwuschen - „Wir können uns vor Anfragen kaum retten“, beschreibt Petra Hintersdorf von der Gesundheitsbehörde des Kreises die Situation. Seit November hat jegliches Federvieh Ausgangssperre, muss unterm geschlossenen Dach bleiben. Diese Regelung ist seit Donnerstag teilweise aufgehoben. Der Amtstierarzt Thomas Moeller informierte die Öffentlichkeit darüber am Freitagmorgen per Mail.

Für die Jessener Region trifft die Aufhebung der Stallpflicht für die Ortsteile Naundorf bei Seyda, Mellnitz, Mark Friedersdorf, Morxdorf, Mark Zwuschen, Glücksburg, Linda, Neuerstadt, Reicho, Buschkuhnsdorf der Stadt Jessen zu. In der Stadt Zahna-Elster sind die Ortsteile Rahnsdorf und Klebitz in die Lockerung einbezogen.

Die Rücknahme der Bestimmung, Geflügel ausschließlich innerhalb von Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten, gilt allerdings nicht für den gesamten Kreis. Die Risikogebiete, die in der Regel durch nahe Wasserläufe, Flüsse, Seen, Teiche gekennzeichnet sind - „plus zehn Kilometer Umkreis“, wie Petra Hintersdorf ergänzt -, bleiben von der Aufhebung ausgeschlossen. „Für das Gros der Tierhalter ändert sich damit leider noch nichts“, fasst es Petra Hintersdorf zusammen.

Hintergrund der Maßnahmen ist die im vergangenen Jahr aufgetretene Bedrohung durch die Geflügelpest, verursacht durch das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8, wie es genau heißt. Übertragen wird die Krankheit hauptsächlich durch Wildvögel. Und insbesondere die Zugvögel stehen in dem Verdacht, die Krankheit einzuschleppen. Vorrangig durch ihre „körperlichen Hinterlassenschaften“. Und diese Tiere machen nun mal auf ihrem Zug über Kontinente an größeren Seen und Flussläufen Rast.

Zu den Tierhaltern, deren Federvieh sich nun wieder auf den täglichen Gang ins Freie freuen kann, gehört Doris Stecher, Betreiberin des Heidehofes in Mark Zwuschen. „Ich freue mich auf alle Fälle über die Aufhebung der Einschränkungen. Für uns hängt ja auch der Bestand als Biobetrieb daran“, erläutert sie. 13 000 Hühner legen in ihrem Betrieb Bio-Eier. „Zwar haben sie im Stall auch genügend Platz“, meinte sie, „aber wenn sie an die frische Luft können, sind sie auch froh.“ Artgerechte Haltung ist das Stichwort. „Die Tiere entscheiden selbst, ob sie raus wollen oder nicht.“ Und die meisten mögen den Gang auf den großen Hof.

Die Verfügung zur Änderung bei der Stallpflicht für Geflügel ist nachzulesen im Internet auf der Seite www.landkreis-wittenberg.de und dort unter dem Punkt „Aktuelles“. (mz)