Probleme mit Kormoranen Probleme mit Kormoranen: Abschusserlaubnis bringt kaum Verbesserung

Jessen - Seit mehr als zwei Jahren bastelte die Landesregierung an einer Regelung, wie mit dem Kormoran, umzugehen ist. Wie seinerzeit und immer wieder berichtet, stehen bei dem Langhals, der zugleich ein guter Taucher ist, ausschließlich Fische auf der Speisekarte. Und offensichtlich geht es ihm dabei wie dem Menschen, die einen sind ihm lieber als die anderen. Was - und das bringt seit rund 20 Jahren die Berufsfischer wie auch die Angler auf die Palme - bestimmte Fischarten schon deutlich dezimierte. So zumindest der Vorwurf der Betroffenen in Richtung Regierung, doch endlich etwas zu unternehmen. Jetzt liegt nun die von der Landesregierung beschlossene Verordnung auf dem Tisch. Und sie sagt, kurz gefasst: Außer in Schutzgebieten dürfen die Vögel geschossen werden.
Nur vergrämen
Jürgen Rehse, Vorsitzender des Elsteraner Angelvereins und zugleich Jäger, durfte das schon eine ganze Weile, antwortet er auf eine einschlägige Nachfrage der MZ - per Sondergenehmigung. Wobei er die Vögel ganz und gar nicht der Reihe nach „abknallen“ wollte, sondern hauptsächlich vergrämen. „Der Kormoran“, sagt Rehse, „ist nicht dumm, wenn der das schon erlebt hat, dann verzieht er sich schnell, sobald er einen Menschen in seiner Nähe wahrnimmt.“
Nun kann er also ohne Sondergenehmigung zur Flinte greifen. Viel nutzt es ihm allerdings nicht. Der Vorteil, dass sein Jagdgebiet mit den Angelgewässern zusammenfällt, wirkt nicht sonderlich. „Bei mir geht es um die Schwarze Elster, und die ist zum größten Teil Schutzgebiet. Wenn ich die Vögel an einer Stelle aufscheuche oder auch mal einen schieße, dann verziehen die sich nur ein Stück weiter, wo sie sicher sind“. Generell begrüßt der Elsteraner Anglerchef die neue Regelung aber schon.
Große Schäden verzeichnet
Das eint ihn mit seinem „Amtskollegen“ vom Jessener Angelsportverein Gorrenberge. „Ich finde das hervorragend“, bewertet Thomas Sahr die gesetzliche Regelung. „Wir hatten doch große Schäden zu verzeichnen“, bekundet er. Der Verein hat Gewässer bei Steinsdorf und Lindwerder, auch Schweinitz, „und ein Stück Elster“. Als die MZ ihn am Freitag per Handy erreicht, hat er gerade seine Angel am so genannten Grubenteich in Schweinitz ausgeworfen. Nicht an diesem Tag, aber zu anderen Zeiten, „konnte man die Kormorane beim Jagen richtig beobachten. Der Teich hat ziemlich klares Wasser, da kann der Vogel von oben gut reinschauen und er taucht ja bis auf den Grund. Und er holt sich auch große Fische“. Sahr berichtet von „vielen Fischen, die Schnittverletzungen von den Schnäbeln“ hatten, wenn der Jäger mal vergebens zu schnappte. „Ich bin jetzt froh, dass überhaupt was gemacht wird“, sagt Sahr. Wenngleich er zweifelt: „Welcher Jäger stellt sich schon da hin und schießt Kormorane? Das ist für den nur teuer und er hat eigentlich nichts davon“.
Nicht erfreut
Die Freude über das Gesetz hält sich allerdings beim Annaburger Klaus Nehring salopp gesagt in Grenzen. Er wird deutlich: „Hier werden wirtschaftliche Interessen der Fischer und Angler gegen die Natur ausgespielt.“ Das Mitglied im Naturschutzbund (Nabu) weiß: „Der Nabu hat gegen die Regelung Protest eingelegt.“ Die Freigabe zum Abschuss löse nicht das Problem. „Hier müssten alle Beteiligten, Fischer, Angler, Politik und Naturschutz an einen Tisch.“ Er sieht in der Regelung nur einen halbherzigen Versuch, die Gemüter zu beruhigen. Denn auch er sieht die pragmatische Seite des sicher mangelnden Interesses der Jäger. „So große Tierbestände haben wir hier sowieso nicht“, fügt er an. Man sollte auch fragen, „wie sehen überhaupt die stehenden, wie die fließenden Gewässer aus?“ (mz)