1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Jessen
  6. >
  7. Vorschriften im Kreis Wittenberg: Kein Böllerverbot im Jessener Land - Was es beim Silvesterfeuerwerk trotzdem zu beachten gilt

Vorschriften im Kreis Wittenberg Kein Böllerverbot im Jessener Land - Was es beim Silvesterfeuerwerk trotzdem zu beachten gilt

Wieder gibt es eine Debatte über Sinn oder Unsinn von privatem Feuerwerk, verschärft durch zwei Jahre verordneter Abstinenz. Was Städte planen und der Fachmann rät.

Von Aline Kauper, Irina Steinmannund Corinna Nitz Aktualisiert: 30.12.2022, 10:19
Stephan Wittig verkauft in seinem gleichnamigen Baumarkt in Jessen Feuerwerkskörper von einzelnen Knallkörpern bis Familienpackungen.
Stephan Wittig verkauft in seinem gleichnamigen Baumarkt in Jessen Feuerwerkskörper von einzelnen Knallkörpern bis Familienpackungen. (Foto: Annette Schmidt)

Jessen/MZ - Sollte man’s lieber lassen? Es gibt kaum eine Frage, die die Menschen vor dem Jahreswechsel so verlässlich spaltet wie die nach dem Feuerwerk. Lärm, Dreck, Verletzungsgefahr, Kosten – die Gründe, die gegen das Böllern sprechen, sind rasch benannt, wobei mit dem Ukraine-Krieg für manche noch ein weiterer hinzugekommen ist. Die Befürworter des privaten Feuerwerks wiederum argumentieren mit liebgewonnener Tradition und Spaß an der Freud’.