Vermieter-Streit Ärger mit Wohungsverwaltung in Jessen: Warum Mieter Schlüssel verspätet zurückgibt
Nach einem Wasserschaden in der anvisierten neuen Mietwohnung verschlechtert sich das Verhältnis zwischen David Richter und seinem Vermieter. Wie es nun eskaliert.
Jessen/MZ. - Ein Umzug von A nach B ist eigentlich eine ziemlich triviale Sache: Seinen Hausstand in Kisten von A nach B transportieren, alte Wohnung kündigen, danach diese an den bisherigen Vermieter übergeben. Doch für David Richter und seine Familie gestaltet sich vor allem Letzteres etwas komplizierter. Selbst der Jessener Bürgermeister ist ihnen keine Hilfe gewesen.
Mieter im Streit mit Jessener Wohnungsverwaltung
Mittlerweile scheint sich in dem Fall aber ein Ende anzubahnen. „Wir haben die Schweinitzer Wohnung jetzt besenrein übergeben“, sagt der jetzige Gerbisbacher. Dazu habe er am Montag das Quartier beräumt und am Dienstag die Schlüssel in den Briefkasten der Wohnungsverwaltung geworfen. „Gemäß anwaltlichem Rat auf eine eindeutig nachweisbare Art: mit Video und zwei Zeugen“, berichtet der gelernte Bürokaufmann.
Diese juristische Unterstützung ist für ihn essenziell. „Denn auch die Jessener Wohnungsverwaltung – unser bisheriger Vermieter – will mit uns nur noch über Anwälte kommunizieren.“ Es ist nach seiner Darstellung der bisherige Tiefpunkt in beider Geschäftsbeziehung. Eigentlich scheint diese ganz harmonisch gewesen zu sein, begann sich jedoch kurz nach der Kündigung der Schweinitzer Wohnung im August 2023 zu verschlechtern.
Wasserschaden verhindert Umzug in neue Wohnung
Im Prinzip suchten David Richter, seine Partnerin und die Kinder mehr Platz – welchen sie in Gerbisbach fanden. Dort will er seinen neuen Job im Homeoffice aufnehmen. „Doch wenige Tage nach der Besichtigung gab es dort einen Wasserschaden“, berichtet er. Die genaue Ursache sei unbekannt: „Vermutlich handelt es sich um Frostschäden, da die Heizungsanlage im Winter weder betrieben noch entleert wurde“, erläutert der Wohnungseigentümer Jochen Krause.
Die Beseitigung des Schadens habe länger als drei Monate gedauert. Eben jene Zeit, die auch die Kündigungsfrist für die alte Schweinitzer Wohnung betrug. „Diese hatten wir zu der Zeit bereits zum 30. November gekündigt.“ Um die drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden, wendet er sich an den Vermieter, die Jessener Wohnungsverwaltung.
„Telefonisch wurde uns versichert, dass damit erstmal die Kündigung zurückgenommen werde“, berichtet er. Lediglich ein Dreizeiler sei von ihm verlangt. „Wie gewünscht beantragten wir per E-Mail die Rücknahme. Dies wurde eine gute Stunde später per E-Mail mit Verweis auf einen schon gefundenen Nachmieter abgelehnt.“
Ärger um Kündigung von Mietwohnung
Vonseiten Jürgen Melichars heißt es dazu: „Wir hatten die Kündigung bestätigt – damit war sie wirksam.“ Doch man habe Verständnis für seine Lage gehabt. „Deshalb haben wir eine weitere Nutzung bis zum 31. Januar genehmigt“, sagt der Geschäftsführer der Wohnungsverwaltung auf MZ-Anfrage. Als Widerruf nach Paragraf 130 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kam David Richters Anfrage zu spät.
„Damit ging das Elend los – widersprüchliche Informationen, nicht eingehaltene Absprachen bis hin zu Rufmord an mir“, schimpft der Mieter. So behaupte die Verwaltung, die Schweinitzer Wohnung sei total ruiniert. Für alle seine Behauptungen – und auch die der Wohnungsverwaltung – habe David Richter Belege parat. „Egal ob E-Mails oder Verbindungsnachweise.“
Behebung von Wasserschaden in neuer Wohnung verzögert sich
Im Sommer 2023 war die Jessener Wohnungsverwaltung auch für die Wohnung in Gerbisbach beauftragt. Demzufolge sollte sich diese Firma um die Beseitigung des Wasserschadens kümmern. „Aber das verzögerte sich“, blickt David Richter zurück. Ab Oktober habe er selbst die Reparaturen organisiert.
Doch auch im November waren die Arbeiten zur Beseitigung des Wasserschadens noch nicht angelaufen. „Die Verwaltung organisierte Termine, bei denen ich vor Ort sein musste, aber zu diesen sind diverse Firmen nicht aufgetaucht“, staunt der Gerbisbacher.
„Das wurde auch dem Eigentümer dieser Wohnung zu bunt“, ordnet er ein. Jener bewertet den Umgang der Verwaltung mit dem Schaden als „wenig professionell“. Darum habe Jochen Krause den Vertrag mit der Jessener Wohnungsverwaltung aufgelöst. „Aufgrund wachsender Unzufriedenheit mit der Betreuung des Objekts, die in meinen Augen nicht in ausreichendem Maß erfolgte“, blickt er zurück. Den Auftrag habe vor einigen Jahren sein Vater erteilt. „Von ihm erbte ich 2019 die Immobile“, sagt der Weseler. Seit 1999 befände sich diese in Familienbesitz.
Während die Wohnungsverwaltung bei David Richter komplett unten durch sei, komme er mit dem Eigentümer der Gerbisbacher Immobilie bestens klar. Dieser habe ihm immer zur Seite gestanden.
Wohnung in entsetzlichem Zustand
Hatten beide schon gepackt? „Nein, noch nicht.“ Wie auch – schließlich hätte er die Wohnung in Gerbisbach noch nicht nutzen gekonnt und die Kisten bei der Renovierung nur hin und her geschoben. „Wobei es tatsächlich auf eine Kernsanierung hinausläuft.“ Dies dürfte der Wohnungsverwaltung aber schon klar gewesen sein. „Auch mein neuer Vermieter war entsetzt über den Zustand seines Objektes“, sagt er.
Ende Dezember seien die Trockenbauarbeiten losgegangen – der Auszugstermin zu Ende Januar geriet in ernsthafte Gefahr. Bei einem persönlichen Gespräch in der Wohnungsverwaltung hätte man dort eingesehen, dass der Umzug kaum vor Februar zu schaffen sei. Folglich wurde als neuer Übergabetermin der 28. Februar 2024 vereinbart. Dennoch habe es am 31. Januar einen Übernahmeversuch vonseiten der Wohnungsverwaltung gegeben.
„Sogar mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes“, staunt der jetzige Gerbisbacher. Dies bestätigt Jürgen Melichar. „Als Zeugen“, begründet der Geschäftsführer das Aufgebot. Kurz und gut: Für beide Seiten war es ein Schlag ins Wasser. „Wir hatten einen Monat mehr ausgemacht“, verweigert David Richter diesen Termin – ignoriert die Kontaktversuche der Wohnungsverwaltung an dem Tag.
Vermieter lehnt Nachmieter ab
Zum nämlichen 28. Februar hat er auch schon einen Nachmieter in petto. In einem ihm vorliegenden Schreiben des Interessenten legt dieser dar, die Wohnung übernehmen zu wollen – wie sie ist. Zu dem Zeitpunkt befinden sich noch einige Möbelstücke in dem Objekt, sind wohl Reparaturen auszuführen. „Diese Variante wurde uns von der Wohnungsverwaltung bestätigt.“ Allerdings lässt David Richter diesen Termin ebenso platzen. Warum?
„Wir hatten rausbekommen, dass unser Kandidat abgelehnt worden ist.“ Dieser habe einen entsprechenden Anruf der Wohnungsverwaltung bekommen. Der Bürgergeldempfänger vermutet, dass die Verwaltung lediglich am Schlüssel interessiert gewesen ist, um dann die Wohnung zu entrümpeln. „Und uns anschließend diese Kosten aufzudrücken.“ Genau diese will der Bürgergeldempfänger nicht zahlen. Deswegen wäre ihm der Handel mit dem Nachmieter gut zu Pass gekommen.
Sorge um neue Kosten nach Auszug
Kosten – die befürchtet Jürgen Melichar ebenfalls. „Und zwar für Entrümpelung, für mögliche Reparaturen und ausfallenden Schadensersatz“, schaut der Geschäftsführer voraus. Letzterer sei als sogenannte Nutzungsgebühr seit Februar nicht mehr gezahlt worden. Ihm ist das fast schon egal – Hauptsache, er bekommt wieder Zugriff auf diese Wohnung. „Ich habe angeboten, dass er den Schlüssel einfach in den Briefkasten wirft.“
Aber nicht mit David Richter. Er beharrt auf einer Verzichtserklärung seitens der Wohnungsverwaltung. „Ich möchte es schriftlich, dass uns dann keine weiteren Kosten entstehen“, macht er klar. So hat er sich auch an den Bürgermeister gewandt – die Wohnung ist städtisches Eigentum. „Er sagte mir, dass er mit Jürgen Melichar reden will“, erinnert sich der Gerbisbacher. „Das bekommen wir geklärt“, seien Michael Jahns (SPD) Worte gewesen.
Das Jessener Stadtoberhaupt bestätigt die Telefonate. „Ich habe wohlwollend mit Herrn Richter gesprochen“, ordnet er ein. Mehr wolle er aber aufgrund der derzeitigen juristischen Klärung nicht dazu sagen. Jürgen Melichar ging schließlich im April langsam die Geduld aus. „Jetzt muss endlich mal etwas passieren“, forderte er. Aus David Richters Sicht ist dies nun mit der Schlüsselabgabe erledigt.