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Gericht Gericht: Jessener wird der Vergewaltigung beschuldigt

Von Thomas Steinberg 04.08.2016, 17:44

Jessen/Dessau - Vor dem Landgericht Dessau wird seit Donnerstag gegen einen Mann aus Jessen wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verhandelt. Er will einen Freispruch erreichen, nachdem ihn das Amtsgericht Wittenberg zu einer knapp vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hat.

Dort, in Wittenberg, hatte man es als er- und bewiesen angesehen, dass der Mittvierziger Gunnar F. (alle Namen geändert) gemeinsam mit seinem Freund Martin A. dessen Ex-Partnerin aufgelauert hat, um sie an einem abgeschiedenen Platz zu schlagen und zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Zugetragen haben soll sich die Tat in der Nacht vom 8. zum 9. Juni 2013; Karina Z., das Opfer, war zu Fuß auf dem Weg von ihren Eltern zum eigenen Haus.

Aus dem hatte sie nach eigenen Angaben ihren Partner und Vater der beiden Kinder ein Jahr zuvor hinausgeworfen. Der Angeklagte F. meinte hingegen, A. sei auf eigenen Entschluss hin ausgezogen.

Sicher ist: A. begann seiner Ex nachzustellen, behelligte sie mit SMS, Briefen und Paketen, so dass sie schließlich gerichtlich durchsetzte, er dürfe sich ihrem Haus nur noch höchstens bis auf 50 Meter nähern. Die Vergewaltigung soll über mehrere Stunden angedauert haben, so Z. An einige Details könne sie sich nicht erinnern, weil sie das Bewusstsein verloren habe. Aus Angst vor ihrem Mann habe sie keine Anzeige gestellt.

Das übernimmt Wochen später für sie ein langjähriger Bekannter - und legt der Polizei mehr als 70 DIN-A4-Seiten vor. Inhalt: Pornographische Droh-SMS mit Bezug zur Tatnacht, gesendet an das Handy des mutmaßlichen Opfers.

Erhalten hatte dieser Bekannte das Nokia bereits vor dem Tattag von Karina Z. selbst, weil diese keine Nachrichten mehr von ihrem Ex A. empfangen wollte, zumindest aber indirekt für Leute erreichbar bleiben wollte, die ihre neue Telefonnummer nicht besaßen. Gesendet wurden die Nachrichten, so Z. in ihrer Vernehmung, vom alten Handy ihres einen Sohnes, das irgendwie verschwunden sei - allerdings lange vor dem Rauswurf bzw. Auszug ihres Partners.

Außer der Behauptung der Geschädigten und ihres Bekannten, die SMS (mit insgesamt mehr als 100.000 Zeichen) seien von ihrem ehemaligen Partner Martin A. geschrieben und gesendet worden, scheint es keinen weiteren Beleg zu geben. Den Mann selbst kann man nicht fragen - A. ist vor längerer Zeit gestorben. Gunnar F. jedenfalls meinte, A. sei zum SMS-Schreiben grundsätzlich zu blöd gewesen. Vor allem aber bestritt F. jede Tatbeteiligung. Das Verfahren wird am Freitag fortgesetzt. (mz)