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Strafrechtliche Vita „nahezu lehrbuchartig“ Warum ein 30-Jähriger aus Jessen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nun ein Jahr in Haft soll

Ein 30-Jähriger aus Jessen soll wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen für ein Jahr in Haft. Eigentlich gebe es „schlimmere Delikete“, meinte der Vorsitzende Richter. Doch der Angeklagte stand nicht das erste Mal vor Gericht.

Von Andreas Behling Aktualisiert: 02.08.2022, 16:17
Justitia
Justitia imago images/Panthermedia

Jessen/Dessau/MZ - Ja, er sei schuldig, bekannte der Jessener. Aber er wolle Buße tun. Zu Hause werde er gebraucht. Seine Frau sei schwer krank. Sein letztes Wort und der Antrag seines Verteidigers Moritz C. Römer fruchteten indes nicht. Die 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau verwarf die Berufung des 30-Jährigen. Falls eine Revision keinen Erfolg hat, muss der Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen für ein Jahr in Haft.