Doppik Doppik: Auf mindestens zwei Konten
In der öffentlichen Verwaltung bezeichnet die Doppik ein Buchführungssystem, das auf den Prinzipien der kaufmännischen Buchführung beruht, aber an die Funktionen der öffentlichen Haushaltswirtschaft angepasst ist, erläutert das Statistische Bundesamt. „Die Doppik in der öffentlichen Verwaltung wurde im Zuge der Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften entwickelt.“
Charakteristisch für die doppische Buchführung sei, dass jeder Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungsvorfall auf mindestens zwei Konten erfasst wird. „Dadurch wird dessen Auswirkung sowohl auf das Vermögen (auf den Bestandskonten der Vermögensrechnung) als auch auf den Erfolg (auf den Ertrags- und Aufwandskonten der Erfolgsrechnung) aufgezeichnet. Auch der Periodenerfolg wird in der Doppik auf zwei verschiedene Arten (doppelt) ermittelt: zum einen durch die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen, zum anderen durch den Vermögensvergleich. Im Gegensatz zur Kameralistik wird durch die doppische Darstellung die Ressourcenverbrauchssicht (Erträge und Aufwendungen) und Vermögenssicht (Ressourcenbestände und ihre Veränderungen) der öffentlichen Verwaltung in den Vordergrund gestellt.“