Arbeitsamt Arbeitsamt: Arbeit ohne Erlaubnis
Annaburg/MZ. - Das Arbeitsamt weist darauf hin, dass Ausländer nur eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, wenn sie im Besitz einer gültigen Arbeitsgenehmigung sind. Dies gilt auch für Aushilfen. Ausnahmen bilden Ausländer, denen nach den Regeln der Europäischen Gemeinschaft oder nach Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Freizügigkeit gewährt wird, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen oder für die es zwischenstaatliche Vereinbarungen gibt.