Wiedereinführung der Meisterpflicht Wiedereinführung der Meisterpflicht: Regionales Handwerk hofft auf mehr Azubis

Eisleben/Hettstedt - In zwölf Handwerksberufen soll die 2004 abgeschaffte Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Darauf hat sich die Große Koalition verständigt. Ein entsprechendes Gesetz soll bis zum Jahresende verabschiedet werden und Anfang 2020 in Kraft treten.
In den zwölf Gewerken, darunter zum Beispiel Fliesenleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker sowie Raumausstatter, werden sich dann wieder nur noch Meister selbstständig machen können. Bestehende Betriebe sind davon aber ausgenommen. Was halten Handwerker in der Region von der Wiedereinführung der Meisterpflicht?
Viele Maler nennen sich Raumausstatter
„Ich sehe das sehr positiv“, sagt Raumausstatter-Meister Heiko Hartick. „Ich kann das nur begrüßen.“ Er führt seit 2012 den von seinem Vater Günter Hartick gegründeten Betrieb in Hettstedt. Er sehe den Meistertitel, für den er immerhin zwei Jahre die Schulbank gedrückt habe, als Qualitätsnachweis.
„Heute kann sich ja jeder Hausmeister Raumausstatter nennen“, so Hartick. „Die Kunden wollen Qualitätsarbeit. Da ist der Meistertitel natürlich ein Begriff.“ Auch Sybille Ritter begrüßt die geplante Wiedereinführung der Meisterpflicht. Ihr Mann Andreas Ritter führt als Raumausstatter-Meister einen Betrieb in Sangerhausen.
„Was uns stört, ist, dass sich heute viele Raumausstatter nennen, die den Beruf gar nicht gelernt haben“, so Sybille Ritter. So würden sich zum Beispiel Maler oft als Raumausstatter selbstständig machen. Denn derzeit gilt für den Maler die Meisterpflicht, für den Raumausstatter dagegen nicht.
Meisterpflicht soll Qualität erhalten
„Es gibt zwar Überschneidungen zwischen Malern und Raumausstattern, aber es ist eben doch ein anderer Beruf.“ Zudem kann nur ein Handwerksmeister ausbilden. „Wir bilden gerade eine Raumausstatterin aus.“
Diesen Aspekt sieht auch Fliesenlegermeister Sven Ehricht. „Ohne Nachwuchs stirbt irgendwann das Handwerk aus“, sagt Ehricht, der im Familienbetrieb seines Vaters Bernd Ehricht in Polleben arbeitet. Wobei derzeit vor allem das mangelnde Interesse der Jugendlichen das Problem sei. „Wir haben seit Jahren nicht eine einzige Bewerbung“, so Ehricht.
Die Meisterpflicht hat für ihn auch mit Qualitätssicherung im Handwerk zu tun. „Das ist auch unseren Kunden wichtig.“ Nach seiner Beobachtung seien heute auch nicht mehr so viele Ein-Mann-Betriebe wie vor einigen Jahren tätig. „Vielleicht ist das ja ein Zeichen dafür, dass sich Qualität am Ende durchsetzt.“
Wichtiger Bestand der Gewerke
„Die Meisterpflicht dient dem Verbraucherschutz“, sagt die Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft, Regina Ziesche. „Wir begrüßen die Wiedereinführung in den zwölf Gewerken.“ Die Meisterprüfung beinhalte nicht nur Theorie und Praxis, sondern auch Betriebswirtschaft und die Ausbildereignung.
Deshalb sei die Meisterpflicht wichtig für den weiteren Bestand der Gewerke. „Gerade bei den Fliesenlegern haben wir gesehen, dass nach Abschaffung der Meisterpflicht die Zahl der Betriebe exorbitant gestiegen, die Anzahl der Azubis aber gesunken ist“, so Ziesche. (mz)