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Feiern im Ratskeller Welche Veränderungen es für die kommunalen Einrichtungen in Hettstedt gibt

Die Hettstedter Stadträte beraten über die Kostensatzung für die Benutzung von kommunalen Einrichtungen. Dazu soll auch die ehemalige Gaststätte Ratskeller gehören.

Von Tina Edler 25.11.2022, 17:00
Ab 2023 könnte der Ratskeller für Feiern und Feste vermietet werden.
Ab 2023 könnte der Ratskeller für Feiern und Feste vermietet werden. Foto: Jürgen Lukaschek

Hettstedt/MZ - Die leerstehenden Räume des Ratskellers in Hettstedt sollen künftig für Feiern vermietet werden können. Das geht aus der Benutzungs- und Gebührensatzung für kommunale Einrichtungen der Stadt Hettstedt hervor, die neu gefasst werden soll. Derzeit beraten die Ausschüsse darüber und am 7. Dezember soll der Stadtrat final entscheiden.