Urteil im Schloss-Streit Urteil im Schloss-Streit: Phil Stewman erhält Anwesen in Gerbstedt zurück

Halle/Gerbstedt - Der Sänger und Entertainer Philipp Schmidt (33), früher als Phil Stewman bekannt, bekommt das Schloss Gerbstedt zurück. Diese Entscheidung hat Ekkehard Hamm, Zivilrichter am Landgericht Halle, am Donnerstag verkündet.
Hamm verurteilte Schmidts Mutter Angela Schmidt zur Rückübertragung des Schloss-Grundstücks an ihren Sohn. Diese sogenannte Rückauflassung soll ins Grundbuch eingetragen werden.
Philipp Schmidt hatte das Schloss 2010 für 60.000 Euro gekauft. 2013 übertrug er das Anwesen an seine Mutter, die es im vergangenen Jahr für 30.000 Euro an Mike Hosang verkaufte.
Wohnrecht für die Mutter
Hosang, der in Landsberg wohnt und als Hausverwalter arbeitet, erklärte, er wolle in das Schloss einziehen und es nutzen. Angela Schmidt solle ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus haben.
Wie Richter Hamm sagte, sei das Gericht davon überzeugt, dass das Schloss „nur pro forma“ vom Sohn an die Mutter übertragen worden sei. Einziger Hintergrund seien Befürchtungen gewesen, ein uneheliches Kind von Philipp Schmidt könne „Rechte an dem Grundstück geltend machen“.
„Das haben selbst Zeugen ausgesagt, die die Beklagte aufgeboten hat.“ Philipp Schmidts Rechtsanwalt Jens Heinemann hatte aber klargestellt, dass für das 2012 geborene Kind immer Unterhalt gezahlt worden sei.
Wirtschaftlich habe das Schloss auch nach der Übertragung weiter dem Sohn zustehen sollen, so der Richter. Dass das nicht im Notarvertrag stehe, sei „unerheblich“.
"Böswillig und sittenwidrig"
Deutliche Worte fand Hamm für den Verkauf des Schlosses von Angela Schmidt an Mike Hosang. „Das war ein böswilliges Zusammenwirken.“ Ziel sei gewesen, den Sohn „auszubooten“. Dies sei als „sittenwidriges Verhalten“ zu werten.
„Der Verkauf ist damit unwirksam.“ Der Richter wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich stets „alle einig waren, dass das Haus im Familieneigentum bleiben soll“. Trotzdem habe Angela Schmidt das Schloss an Mike Hosang verkauft.
Philipp Schmidt und sein Geschäftspartner Florian Wend wollten sich nach der Urteilsverkündung nicht gegenüber der MZ äußern. Beide sind Geschäftsführer der Schloss Gerbstedt GmbH, die das Haus bewirtschaftet.
Der Saal und die Terrasse werden jedes Wochenende als Café sowie für Veranstaltungen, Hochzeiten und andere Feiern genutzt. Außerdem ist hier im vergangenen Jahr eine Tagespflegestation eröffnet worden.
Angela Schmidt und Mike Hosang waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Rechtsanwältin Claudia Bastam, die Frau Schmidt vertritt, konnte am Donnerstag auf Anfrage der MZ noch keine Stellungnahme abgeben, weil das Urteil noch nicht in der Kanzlei vorliege, wie es hieß. Deshalb ist noch unklar, ob gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden.
Wechselhafte Geschichte des Schloss Gerbstedt
Das Schloss wurde 1905 im Auftrag des königlich-preußischen Legationsrates Friedrich Wilhelm von Neumann erbaut. Die Familie, die Besitzer des Gerbstedter Rittergutes war, schenkte es ihrer Tochter Mathilde und deren Gatten Hans-Joachim von der Schulenburg zur Vermählung.
Kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs gingen die von der Schulenburgs in den Westen. 1945 diente das Schloss als sowjetische Stadtkommandantur und Stadtverwaltung. Mitte der 1950er Jahre wurde es zu einem Kulturhaus des Mansfeld-Kombinats umgestaltet.
Nach der Wende übernahm zunächst der Landkreis das Schloss. Von 1995 bis 2000 war es Sitz der Verwaltungsgemeinschaft. 2001 wurde es an einen halleschen Unternehmer verkauft. Dessen Pläne - Hotel, Alten- und Pflegeheim, Gaststätte, Wohnungen - gingen aber nicht auf. (mz)