Saigertor in Hettstedt Saigertor in Hettstedt: Kamera am Markt zulässig?

Hettstedt - Wird der Hettstedter Markt im Bereich des Brunnens am Saigertor mit einer Kamera überwacht? Diese Frage stellen sich Bewohner aus der Kupferstadt, nachdem am Donnerstagabend ein Bild im sozialen Netzwerk Facebook die Runde machte. Darauf zu sehen war das Fenster eines Hauses, hinter der Scheibe eine Kamera, die rot eingekreist wurde. Sie frage sich, schreibt die Hettstedterin, die das Bild gepostet hat, „was die dort soll“.
Am Freitag hat sich das Ordnungsamt der Stadt Hettstedt dazu eingeschaltet. Mitarbeiter sollten vor Ort mit dem Wohnungsbesitzer sprechen, sagt Susanne Löbus, die stellvertretende Bürgermeisterin. „Ist niemand anzutreffen, wird es eine Vorladung geben.“ Es sei zu klären, wohin die Kamera ausgerichtet ist. Entweder auf den Eingangsbereich des Hauses und es soll damit dem Schutz des Eigentums dienen. „Dann ist das laut Gesetz in Ordnung“, so Löbus. Oder wird mit der Kamera der Markt, also eine öffentliche Fläche gefilmt? „Dann müssten wir das untersagen“, so Susanne Löbus.
Sie sei geschockt gewesen, als sie beim Hochschauen durch Zufall die Kamera in dem Fenster entdeckt hat, schreibt die Hettstedt, die das Bild gepostet hat. Die Kamera soll nach ihren Angaben genau auf den Brunnen gerichtet sein. Schließlich würden dort oft Kinder spielen, schreibt sie mit der Anmerkung „schockiert“. Mit ihrem Post wolle sie darauf aufmerksam machen, dass dort eine Kamera ist.
Mit einer weiteren Stellungnahme der Stadt ist am Montag zu rechnen, sagt Susanne Löbus. Bei der Polizei ist zu der Sache keine Anzeige eingegangen, wie Steffi Schwan, Sprecherin des Reviers Mansfeld-Südharz, auf MZ-Anfrage mitteilt. Es müsse seitens des Ordnungsamtes geprüft werden, ob Aufnahmen gemacht wurden und wenn ja, wie diese verwendet werden. Das Vorgehen der Stadt sei richtig. Schwan kritisiert allerdings das Vorgehen der Hettstedterin, die das Bild des Hauses gepostet hat. „So schürt man Unruhe“, sagt sie. Es sei besser, sich an die entsprechenden Stellen zu wenden, die den Fall prüfen können. (mz)