Landtag ändert Gesetz Rechtliche Grundlage für Sozialstation Hettstedt gGmbH gefasst
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts zu Gunsten der ambulanten Pflege neu beschlossen.
07.05.2024, 10:30

Hettstedt/MZ. - Gute Nachrichten für die Sozialstation Hettstedt gGmbH: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts abschließend beraten und beschlossen. Künftig wird die ambulante Pflege ausdrücklich als Bereich genannt, in dem sich Kommunen auch über ihre Gemeindegrenzen hinaus wirtschaftlich betätigen können, teilt Landtagsabgeordneter Rüdiger Erben (SPD) mit.