Prozess um Grabnutzung in Arnstein Prozess um Grabnutzung in Arnstein: Stadt will in Berufung gehen

Arnstein - Im Streit um die Rechtmäßigkeit sogenannter Friedhofsunterhaltungsgebühren lässt die Stadt Arnstein nicht locker. Sie will gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Halle, das jüngst Bürgern Recht gegeben hatte, Berufung eingelegen. „Wir wollen Rechtssicherheit haben“, sagt der Bürgermeister von Arnstein, Frank Sehnert (parteilos). Die Stadtverwaltung hat die Änderungswünsche, die der Richter des Verwaltungsgerichts bei der mündlichen Verhandlung gegeben hatte, in die Gebührensatzung eingearbeitet und will eine Neufassung den Mitgliedern des Stadtrates in der nächsten Sitzung zum Beschluss vorlegen.
Bürger klagten erfolgreich gegen Bescheide für Friedhofsunterhaltungsgebühren
Worum geht es genau? 2015 wurde die Arnsteiner Friedhofssatzung vereinheitlicht, dabei wurden die Friedhofsgebühren neu geregelt. Neben Gebühren für die Grabnutzung wurden auch Friedhofsunterhaltungsgebühren erhoben, die per Bescheid von den Bürgern eingefordert wurden - allerdings nicht pro Jahr, sondern auf einen Schlag für die gesamte Dauer des Nutzungsrechts. Dagegen legten etwa 30 Bürger Widerspruch ein, drei beschritten den Klageweg - mit Erfolg.
Schon Mitte 2016 war in einem Eilverfahren festgestellt worden, dass die vereinheitlichte Friedhofssatzung nicht als Rechtsgrundlage für eine solche Gebührenerhebung verwendet werden könne. Daraufhin legte die Verwaltung dem Arnsteiner Stadtrat eine geänderte Satzung vor, wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Dezember. Das Ziel: Mit der geänderten Satzung sollte die Gebührenerhebung auf eine rechtlich sichere Basis gestellt werden. Die sah der Richter dann aber immer noch nicht als gegeben an.
Nun versucht es die Stadt mit den vorgenommenen Änderungen und der Neufassung der Satzung erneut. „Dann muss der nächste Richter entscheiden“, so Sehnert. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Halle auf MZ-Anfrage sagte, hat die Kommune einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Halle gestellt. Dieses werden prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung gegeben sind. Ihre Begründung kann die Stadt nachreichen. Und das wird sie, wie der Bürgermeister sagte.
Entscheidung in Berufung zu gehen, wurde mit Kommunalaufsicht des Landkreises abgestimmt
Die Stadt Arnstein plant, in der Friedhofssatzung eine neue Bestattungsform aufzunehmen: die halbanonyme Bestattung. Bei einer Befragung der Ortschaftsräte sind neun Räte dafür gewesen, drei dagegen, so Frank Sehnert (parteilos), Bürgermeister der Einheitsgemeinde. Vorgesehen ist, auf Friedhöfen in Orten, wo Bedarf besteht, die Bestattungsart zu ermöglichen. Ein Stein, auf dem dann Schilder befestigt werden können, soll dort aufgestellt werden.
Ob diese Bestattungsform in die Satzung aufgenommen wird, entscheidet der Stadtrat. Im Bauausschuss haben drei Stadträte die Änderung der Satzung befürwortet und damit ihre Empfehlung für den Stadtrat abgegeben. Vier Stadträte enthielten sich. (mz)
Wenn der Stadtrat die Neufassung der Satzung beschlossen hat, soll diese eingereicht werden. Mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz ist die Entscheidung, in Berufung zu gehen, abgestimmt worden, so Sehnert. Der Streitwert liege bei rund 300 Euro. „Das Verfahren ist dementsprechend günstig“, meint er und betont noch einmal, Rechtssicherheit haben zu wollen. Auch andere Gemeinden, die mit der Unterhaltungsgebühr ähnlich verfahren, würden auf das nächste Urteil warten. „Wir hoffen, dass es durchgeht“, so der Bürgermeister.
Peter Mastaliers, Anwalt der Klägerseite, sieht in einer möglichen Weiterführung der juristischen Auseinandersetzung indes wenig Grund zur Sorge für seine Mandanten. Sollte es zu einer Weiterführung kommen, sehe man dem „ganz gelassen entgegen“, sagte er gegenüber der MZ. (mz)