Grabgebühren: Arnstein verliert vor Gericht Grabgebühren: Arnstein verliert vor Gericht: Bekommen die Bürger nun ihr Geld zurück?

Arnstein - In der mündlichen Verhandlung hatte es sich angedeutet, jetzt hat man es schwarz auf weiß: Die Bescheide der Stadt Arnstein über sogenannte Friedhofsunterhaltungsgebühren sind nicht rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht in Halle im Rahmen von drei Verfahren entschieden. Die Urteile wurden den streitenden Parteien nun schriftlich zugestellt.
Bürger gewinnen Rechtsstreit gegen Stadt Arnstein
Für die Friedhofsunterhaltungsgebühren, die die Stadt von Bürgern geltend macht, „fehlt es an einer rechtlichen Grundlage“, heißt es zur Begründung. Damit haben die Bürger Recht bekommen, die gegen ihre Bescheide und somit gegen die Stadt vor Gericht gezogen waren.
Zum Hintergrund: 2015 wurde die Arnsteiner Friedhofssatzung vereinheitlicht, dabei wurden die Friedhofsgebühren neu geregelt. Neben Gebühren für die Grabnutzung wurden auch Friedhofsunterhaltungsgebühren erhoben, die per Bescheid von den Bürgern eingefordert wurden - allerdings nicht pro Jahr, sondern auf einen Schlag für die gesamte Dauer des Nutzungsrechts. Dagegen beschritten einige Bürger den Klageweg - offenkundig mit Erfolg.
Schon Mitte 2016 war in einem Eilverfahren festgestellt worden, dass die vereinheitlichte Friedhofssatzung nicht als Rechtsgrundlage für eine solche Gebührenerhebung verwendet werden könne. Daraufhin legte die Verwaltung dem Arnsteiner Stadtrat eine geänderte Satzung vor, wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Dezember. Das Ziel: Mit der geänderten Satzung sollte die Gebührenerhebung auf eine rechtlich sichere Basis gestellt werden.
Keine Regelung über Entstehung der Friedhofsunterhaltungsgebühr vorhanden
Wie der zuständige Richter schriftlich darlegte, ist das nicht gelungen. Die Friedhofssatzung scheide als Rechtsgrundlage aus, da diese keine wirksame Regelung über die Entstehung der Friedhofsunterhaltungsgebühr enthalte, heißt es in der Urteilsbegründung.
Es sei nicht geregelt, für welchen Zeitraum die Gebühr erhoben werde - das jeweilige Kalenderjahr oder das Jahr nach dem Inkrafttreten der Satzung. Überdies sei nicht klar, ob die Gebührenschuld „zu Beginn oder mit Ablauf des Erhebungszeitraums“ entstehe. Bereits in der mündlichen Verhandlung vor wenigen Wochen hatte der Richter gesagt: „Das, was sich die Stadt hier vorstellt, geht meines Erachtens nicht.“
Die beteiligten Parteien reagierten naturgemäß unterschiedlich auf die Entscheidung. Kläger-Anwalt Peter Mastaliers zeigte sich zufrieden. „Das Urteil ist zutreffend“, sagte der Jurist. „Das ist das, was meine Mandanten erreichen wollten.“ Arnsteins Bürgermeister Frank Sehnert (parteilos) sagte gegenüber der MZ: „Wir werden uns nun zusammensetzen und das weitere Vorgehen besprechen.“ Die Stadt kann noch Rechtsmittel einlegen.
Mit Blick auf die Friedhofssatzung fügte er an, dass man diese ändern werde. „Es soll auf eine ordentliche rechtliche Grundlage gebracht werden“, so Sehnert. Was die Friedhofsunterhaltungsgebühr angehe, gebe es zwei Möglichkeiten. So könnte die Gebühr zukünftig für ein Jahr eingefordert werden, und nicht, wie ursprünglich gedacht, für den ganzen Nutzungszeitraum der Grabstelle. Sehnert sagte in diesem Zusammenhang, dass es die eigentliche Absicht gewesen sei, durch eine einmalige Gebühr den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und somit Kosten zu sparen, was letztlich auch den Bürgern zugute gekommen wäre.
Friedhofsunterhaltungsgebühr streichen und in Grabnutzungsgebühr einbeziehen?
Die zweite Möglichkeit sei es, so Sehnert, die Friedhofsunterhaltungsgebühr zu streichen und in der Grabnutzungsgebühr einzubeziehen. Dann gebe es nur eine Gebühr. „Wir werden das in den Gremien besprechen“, sagte er. Was aber bedeutet das Urteil nun für die Bürger? Für jene, die geklagt haben, aber auch für all die anderen? Können sie sich möglicherweise auf Rückzahlungen freuen? Wohl eher nicht.
Während Rechtsanwalt Mastaliers davon ausgeht, dass seine Mandanten das unter Vorbehalt gezahlte Geld zurückbekommen, sind die Chancen für die Mehrzahl der Arnsteiner gering. Der Grund: Sie haben nicht fristgerecht gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt. Laut Bürgermeister Sehnert wurden von der Stadt rund 2.000 Bescheide rausgeschickt. Etwa 30 Bürger hätten gegen diese Widerspruch eingelegt, drei zogen vor Gericht. Die Höhe der in den Bescheiden eingeforderten Summe reiche von 20 bis 500 Euro. (mz)