Viele Straftaten in Hettstedt begangen Knapp sieben Jahre Haft für 34-Jährigen - Warum die Verteidigung gegen das Urteil Revision einlegt
Der 34-Jährige war wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung und räuberische Erpressung im Raum Hettstedt angeklagt. Knapp sieben Jahre Haft lautete das Urteil, gegen das nun Revision eingelegt wird.

Halle/Hettstedt/MZ/JM - Im Prozess um mehrere schwere Straftaten in Hettstedt ist das Urteil des Landgerichts Halle noch nicht rechtskräftig geworden. Die 1. Große Strafkammer hatte den 34-jährigen Angeklagten in der vergangenen Woche zu sechs Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem ordneten die Richter die Unterbringung des seit langem drogenabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an.
In dem Verfahren ging es unter anderem um mehrere Fälle von gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung und räuberische Erpressung, die der Angeklagte im Zeitraum von November 2020 bis Juli 2021 begangenen hatte. Vor Gericht hatte er die Straftaten im wesentlichen eingeräumt. Er war unter anderem mit einem Mittäter in eine Arztpraxis eingebrochen und hatte Inventar im Wert von rund 46.000 Euro entwendet.
„Hohe kriminelle Energie“
Wie das Landgericht auf MZ-Anfrage mitteilte, habe die Verteidigung gegen das Urteil Revision eingelegt. Das bedeutet, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung überprüfen wird. Im Ergebnis könnten die obersten Richter das Urteil entweder bestätigen oder aufheben und eine neue Verhandlung anordnen.
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe beantragt. Gegen den Angeklagten sprächen die „erheblichen und einschlägigen Vorstrafen“ sowie die hohe „kriminelle Energie“, die sich in der Planung und Vorbereitung der Taten gezeigt habe, so der Staatsanwalt.
Zudem habe der Angeklagte im Tatzeitraum unter laufender Bewährung gestanden. Positiv wertete der Staatsanwalt das „Teilgeständnis“, wodurch die Beweisaufnahme abgekürzt werden konnte.
Durch Drogen enthemmt
Verteidiger Nicolas Becker hatte in seinem Plädoyer keinen konkreten Strafantrag gestellt. Allerdings sei die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe „viel zu hoch“. Nach Beckers Auffassung sei der Angeklagte bei den Haupttaten aufgrund seines Drogenkonsums „nur vermindert schuldfähig“ gewesen.
Der vom Gericht beauftragte Sachverständige habe sich damit „nicht auseinandergesetzt“. Verteidiger Dimitar Krassa verwies ebenfalls auf die „erhebliche Enthemmung und verminderte Steuerungsfähigkeit“ bei seinem Mandanten. Er beantragte fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Das Gericht sah zwar auch eine Enthemmung durch den Drogenkonsum, aber keine verminderte Steuerungsfähigkeit, wie der Vorsitzende Richter Jan Stengel in der Urteilsbegründung sagte. Vor Antritt der mindestens zweijährigen Drogentherapie im Maßregelvollzug soll er zunächst ein Jahr und fünf Monate Freiheitsstrafe verbüßen.