Hettstedt soll Millionenschuld begleichen Hettstedt soll Millionenschuld begleichen: Wird Stadtkasse zusätzlich belastet?

Hettstedt - Muss Hettstedt fast zwei Millionen Euro Schulden nachzahlen? Darüber sollen die Stadträte in einer außerordentlichen Sitzung am Dienstag, 15. Oktober, entscheiden. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Halle, das die Stadtverwaltung Ende September erhielt.
Darin geht es um Rückzahlungen an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. „Rund 800.000 Euro beträgt die Zahlungsaufforderung, eine Millionen Euro kommen als Zinsen oben drauf“, erklärt Dirk Fuhlert (parteilos), Bürgermeister der Stadt Hettstedt.
Fehler der Vergangenheit fallen Stadt auf die Füße
Eine enorme Summe, die den ohnehin defizitären Haushalt der Stadt zusätzlich belasten würde. In der Kasse klafft ein Loch von rund 1,7 Millionen Euro. Offen sei daher auch, ob die Stadt bei dieser Haushaltslage einen Investitionskredit bewilligt bekäme, meint Fuhlert.
Doch wie sind die Schulden überhaupt zustande gekommen? Anfang der 90er Jahre haben die damalige Gemeinde Walbeck und die Agentur für Wirtschaftsförderung GmbH (Witosa) gemeinsam auf Äckern entlang der B 180 in Richtung Aschersleben das Walbecker Gewerbegebiet erschlossen.
Im Zuge dessen sind auch Fördermittel durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt geflossen. Offensichtlich seien einige dieser Mittel aber nicht richtig abgerechnet worden, erklärt Fuhlert den Sachverhalt.
Zwei Klagen Hettstedts abgewiesen
Die Investitionsbank forderte die offenen Beträge ein. Mittlerweile aber bei der Stadt Hettstedt: Denn im Zuge der Gebietsreform wurde Walbeck im Jahr 2010 als Ortsteil der Kupferstadt eingemeindet. Und Hettstedt hat somit alle Schulden geerbet. Aber auch die Witosa konnte nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, da das Unternehmen nicht mehr existierte, erklärt Fuhlert.
Um der Zahlung zu entgehen, hatte Hettstedts verstorbener Bürgermeister Danny Kavalier im Mai 2013 eine erste Klage auf den Weg gebracht. Hauptbestandteil darin war die Streitfrage, ob Hettstedt überhaupt für diese Forderung aufkommen muss.
Das Gericht stimmte allerdings im Juni 2014 dafür und Hettstedt sollte zahlen. Die Stadt klagte aber im Februar 2017 erneut, dieses Mal auf Erlass der Zahlungsaufforderung. Das Urteil dazu wurde nun im Juli diesen Jahres gefällt, mit einer Ablehnung des Erlass.
Bürgermeister rät von weiterer Klage ab
Und jetzt müssen die Stadträte ran: Bis 21. Oktober hat die Verwaltung Zeit, eine Berufung gegen das Urteil zu formulieren, erklärt Fuhlert. Was eben jenen Sonderstadtrat am kommenden Dienstag notwendig werden lässt, um die Frist einzuhalten.
„Wir werde dem Stadtrat aber empfehlen, nicht gegen das Urteil vorzugehen“, sagt Fuhlert. Denn: Die Verwaltung habe sich bereits mit einem Anwalt die Chancen angeschaut. „Wir würden nur noch mehr draufzahlen“, so das Fazit des Bürgermeister. (mz)
Der außerordentliche Sitzung des Stadtrats findet am 15. Oktober, um 17 Uhr im Ratssaal statt.