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Hettstedt Hettstedt: Hundesteuer soll steigen

Von Wladimir Kleschtschow 06.07.2015, 17:08
Die Hunde sollen mehr Geld in die Kasse bringen.
Die Hunde sollen mehr Geld in die Kasse bringen. Lukaschek Lizenz

Hettstedt - Die Besitzer von Hunden in Hettstedt sollen ab 2016 eine höhere Steuer für ihre Tiere zahlen. Ein entsprechender Beschluss soll noch im Juli vom Stadtrat verabschiedet werden. Vorgesehen ist, dass ab 1. Januar pro Hund 70 Euro jährlich gezahlt werden müssen. Bisher waren es 50 Euro. Für gefährliche Hunde werden künftig statt der aktuellen 500 Euro nun 600 Euro pro Jahr fällig.

Als gefährlich gelten in Hettstedt - ähnlich wie in den Nachbargemeinden - die Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Pitbull-Terrier. Darüber hinaus steht auf der Hettstedter Liste noch der Miniatur Bullterrier als gefährlicher Hund. Auch Kreuzungen dieser Rassen gelten als gefährlich.

Angespannte finanzielle Lage ist Auslöser

Zur Erhöhung der Hundesteuer sieht sich die Stadt durch ihre angespannte finanzielle Lage gezwungen. Die Einnahmen reichen nicht aus, um alle erforderlichen Ausgaben zu bestreiten. Hettstedt befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Deshalb verlangt das Kommunalverfassungsgesetz, dass die jeweilige Kommune alle ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen hat. Zum Beispiel also die Hundesteuer erhöhen. Die noch geltenden Steuersätze stammen aus dem Jahr 2010.

Morgen berät der Finanzausschuss des Stadtrates und eine Woche später der Hauptausschuss über das Thema, bevor der Stadtrat am 28. Juli einen Beschluss fasst. Eine Vorentscheidung ist aber bereits getroffen worden: Die Erhöhung der Hundesteuer ist ein Punkt im Konsolidierungskonzept, dem der Stadtrat längst zugestimmt hat.

Die Hundesteuer wird in den Kommunen als Jahressteuer erhoben. Das Geld steht den jeweiligen Städten und Gemeinden zu.

Die Höhe der Hundesteuer wird in den Satzungen der jeweiligen Gemeinden festgelegt. Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde zum Teil erheblich.

Die Höhe der Hundesteuer wird in den Satzungen der jeweiligen Gemeinden festgelegt. Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde zum Teil erheblich.

Nach Angaben der Stadtverwaltung werden in Hettstedt insgesamt 950 Hunde gehalten. Allerdings wird nicht für alle von ihnen die Steuer in voller Höhe verlangt. Befreiungen und Ermäßigungen werden für bestimmte Hundekategorien gewährt wie etwa für Blinden- oder Rettungshunde.

Die Hundesatzungen der Gemeinden sind im Internet abrufbar. Demnach wird die Hundesteuer in Hettstedt nach der Anhebung fast schon die höchste im Mansfelder Land sein. Lediglich in Eisleben müssen Besitzer von „normalen“ Hunden mehr zahlen: Laut der Satzung von 2011 sind hier pro Tier 78 Euro jährlich fällig. Für gefährliche Hunde fallen in der Lutherstadt 300 Euro an.

Örtlich am preiswertesten ist das Hunde halten in der Stadt Mansfeld. Die 2012 angenommene Satzung schreibt pro Tier eine Abgabe von 25 Euro jährlich vor. Allerdings gilt das nur für den ersten Hund. Wer einen zweiten hat, zahlt in Mansfeld 30 Euro, für einen dritten und jeden weiteren Hund liegt die Steuer bei je 40 Euro. Auch bei gefährlichen Hunden ist die Abgabe gestaffelt: von 250 Euro für den ersten bis zu 400 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund.

In Gerbstedt kassiert die Stadt seit 2012 36 Euro für jeden „harmlosen“ Hund und 500 Euro für jeden gefährlichen. In der Stadt Arnstein sind entsprechend 30 und 150 Euro fällig. In der Seegebietsgemeinde werden für den ersten Hund 60 Euro, für den zweiten und jeden weiteren 80 Euro gezahlt. Ein gefährlicher Hund kostet seinen Besitzer 500 Euro jährlich. (mz)