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Gangolfkirche Gangolfkirche: Ärger um die neuen Glocken

Von Anke Losack 30.11.2013, 10:25
Der sechsjährige Peter Schmitt probiert die Glocke aus. Sie darf geläutet werden, aber nicht zu oft.
Der sechsjährige Peter Schmitt probiert die Glocke aus. Sie darf geläutet werden, aber nicht zu oft. jörg reiber Lizenz

Hettstedt/MZ - Das Vorhaben, die neuen Glocken der Gangolfkirche in Hettstedt zu besonderen Anlässen erklingen zu lassen, ruft Empörung hervor. Obwohl die Kirche entwidmet ist, „will der Gangolfverein dort Kirche spielen“, schreibt Thomas Ziegner in einem Leserbrief. Das Läuten der Glocken sei gesetzlich geregelt, so der Leser weiter. Sowohl er als auch Bürger, die ihn angesprochen haben, empfinden das Vorhaben, die Glocken läuten zu lassen, als Blasphemie (Gotteslästerung, Anm. d. Red.).

Mit der Entwidmung der Gangolfkirche vor einigen Jahren ist aus dem religiösen ein weltliches Gebäude in städtischer Verwaltung geworden. Der Gangolfverein kümmert sich seitdem darum, die einstige Ruine wieder zu beleben. Am vergangenen Wochenende wurden neu gegossene Glocken in den Turm eingebracht. Und diese sollen nach dem Willen des Vereins nun auch erklingen (MZ berichtete).

Zu einer Feierstunde oder besonderen Anlässen dürfen die Glocken aber nicht läuten, denn das ist nur der Evangelischen oder Katholischen Kirche erlaubt, meint Ziegner. Dies sei durch die Religionsfreiheit geschützt. Weltliches Läuten, wie es der Gangolfverein etwa am Sonnabend im Rahmen eines Konzertes erstmals plant, sei nach dem Bundesimmissionsgesetz mit Auflagen belegt. „Die Glockenanlage der ehemaligen Gangolfkirche ist eine genehmigungspflichtige Anlage“, fügt der Leser an.

Dem widerspricht Waltraud Hornickel, die Vorsitzende des Gangolfvereins. „Wir machen das doch nicht zum Spaß“, sagt sie. Sie verweist auf ein Schreiben, das sich der Verein von der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises eingeholt hat. Demzufolge handelt es sich um eine nichtgenehmigungspflichtige Anlage im Sinne des Bundesimmissionsgesetzes. Allerdings sind Lärm-, Geruchs- und Staubanforderungen zu beachten. „Dazu müssten wir übertriebene Dinge machen und die haben wir nicht vor“, so die Vorsitzende. Auch zu Trauungen ist das Läuten möglich. Dafür liegt dem Verein ebenfalls eine Genehmigung vom Kreis vor. Es sollte jedoch Rücksicht auf Anwohner genommen werden, wenn das Glockengeläut in der Mittagsruhe erfolgt, heißt es. „Das werden wir auch“, so Hornickel, „wir haben ja keine Riesenglocken, sondern zwei Glöckchen.“

Wegen des geplanten Läutens haben sich auch bei Pfarrer Sebastian Bartsch von der Jakobigemeinde schon besorgte Bürger gemeldet, wie er auf Nachfrage der MZ sagte. „Ich kann das Läuten nicht verbieten“, meint er dazu. Ihm entgegengebrachte Beschwerden müsse er aber ernst nehmen und sei gefordert, diese den Ämtern zu melden.