Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze: Treuhandkonto für Abwasserbeiträge auf der Kippe

Hettstedt - Der Beschluss über die Einrichtung eines Treuhandkontos für die vom Abwasserzweckverband (AZV) Wipper-Schlenze erhobenen Herstellungsbeiträge für Schmutzwasser steht auf wackligen Füßen. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz hat Stellung genommen und nach MZ-Informationen dem Verband mitgeteilt, dass ein derart vorgesehenes Treuhandkonto rechtswidrig ist.
AZV-Geschäftsführer Steffen Zwanzig bestätigte auf Anfrage der MZ die Information und sagte, die Verbandsversammlung wird nun beraten, wie damit umgegangen wird.
Was passiert mit den Anschlussbeiträgen?
Was passiert mit den Anschlussbeiträgen, die der AZV eingefordert hat? Um zu verhindern, dass das Geld zweckentfremdet wird, plädierten Hettstedter Verbandsvertreter in einer Sitzung im November des vergangenen Jahres im Walbecker Gemeindesaal dafür, ein Treuhandkonto einzurichten. Mit 6:5-Stimmen wurde der Beschlussantrag, ein solches Konto für Beitragseinnahmen einzurichten, angenommen.
Verfügungsberechtigte sollten AZV-Geschäftsführer Steffen Zwanzig und der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Danny Kavalier, zugleich Bürgermeister von Hettstedt, sowie jeweils ein von ihnen benannter Vertreter sein. Zwanzig ging damals schon davon aus, dass dies von der Kommunalaufsicht gerügt wird. Kavalier meinte in der Sitzung in Walbeck: „Das mag sie machen. Dann soll sie das nächste Mal hier mit anwesend sein.“
Beschluss sei gesetzeswidrig
Der Hettstedter Stadtrat beschäftigt sich an diesem Dienstag auch mit dem AZV Wipper-Schlenze, besser gesagt mit einem an die Stadt gerichteten Beitragsbescheid des Verbandes. Der Hettstedter Bürgermeister soll beauftragt und bevollmächtigt werden, beim Verwaltungsgericht Halle Klage gegen einen Bescheid einzureichen, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Forderung des AZV beträgt rund 86.000 Euro für einen Abwasserneuanschluss im Industrie- und Gewerbegebiet Ritteröder Weg. Kontroverse Ansichten zwischen dem Verband und der Stadtverwaltung gibt es offenbar bei der in der Beitragsberechnung zugrunde gelegten Geschossigkeit der baulichen Anlagen auf dem Grundstück.
Die Sitzung des Hettstedter Stadtrates findet an diesem Dienstag, 28. Juni, um 17 Uhr im Ratssaal in der Rathausstraße statt.
Zwanzig vertrat die Auffassung, dass der Beschluss gesetzeswidrig sei und legte daraufhin später Widerspruch ein. Die Kommunalaufsicht bestätigte nun die Auffassung des Verbandsgeschäftsführer mit der Begründung, dass die Beschlussfassung zur Errichtung des Kontos „einen Eingriff in die Organstellung der Verbandsversammlung und des Verbandsgeschäftsführers“ darstelle.
Bei der Hettstedter Bürgerinitiative gegen die nachträgliche Erhebung von Anschlussbeiträgen, die Fürsprecher des Treuhandkontos sind, regt sich Unverständnis über die Stellungnahme der Kommunalaufsicht. „Entweder die Verbandsversammlung macht Beschlüsse oder nicht“, sagt Wilfried Schön, Sprecher der Initiative. Er macht den Vorschlag, dass die Hettstedter Verbandsvertreter zurücktreten sollten: „Dann soll sich die Kommunalaufsicht dahin setzen.“
Die Verbandsversammlung des AZV Wipper-Schlenze wird sich mit der Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Treuhandkonto wohl in der nächsten Sitzung - Termin noch offen - beschäftigen. Denn bevor der Landkreis tätig wird, hat er dem Verband die Möglichkeit gegeben, sich zu der Problematik zu äußern. (mz)