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Zweijährigen schwer misshandelt Zweijährigen schwer misshandelt: Angeklagte Mutter wird vorläufig festgenommen

Von Mandy Thiele 15.06.2016, 09:11
Das Gebäude  des Landgerichts am Hansering in Halle (Saale)
Das Gebäude  des Landgerichts am Hansering in Halle (Saale) dpa

Halle (Saale) - Der Fall einer 27- jährigem Hallenserin, die Ihren zu der Zeit zweijährigen Sohn so schwer misshandelt haben soll, dass dieser sowohl körperliche als auch geistige Behinderungen beibehielt, beschäftigte das Landgericht Halle am Mittwoch erneut.

Laut Zeugenaussage soll die Mutter ihr Kind heftig geschüttelt und gegen einen harten Gegenstand geschlagen haben. Der Junge erlitt einen Herzstillstand, eine Hirnschwellung, Schädelinnenraumblutungen sowie in Folge dessen einen Hirninfarkt - die MZ berichtete.

Am dritten von insgesamt vier angesetzten Verhandlungstagen, äußert sich der Sachverständige Rechtsmediziner Dr. Marko Weber zu Schwere der Verletzungen und jetzigem Zustand des Kindes.

Höhere Instanz

Das Kleinkind muss über einen Zugang durch die Bauchdecke künstlich ernährt werden, das Atmen ist ihm nur durch ein Röhrchen in der Luftröhre möglich. Zudem musste der Junge mehrere Male operiert werden. Ein Schlauchsystem, dass vom Gehirn in den Bauch führt, wurde implantiert um gestautes Hirnwasser ableiten zu können. Derzeit liegt das Kind in einer Leipziger Betreuungseinrichtung. Weber sieht es als unmöglich an, dass sich der Junge diese Verletzungen selbst oder durch einen Sturz zugefügt haben könnte.

Aufgrund der Schwere der zugefügten Verletzungen und der Tatsache, dass die Mutter den Tot ihres Kindes billigend in Kauf genommen hat, verweist die fünfte Kammer des Landgerichts Halle nun die Zuständigkeit an eine höhere Instanz. Das derzeitige Verfahren wird beendet, alle bestehenden Termine werden aufgehoben. Zukünftig wird dieser Fall die Schwurgerichtskammer des Landgerichts beschäftigen.

Schwerwiegende Folgeschäden

Begründet wurde die Entscheidung mit dem vorliegenden Tatverdacht der versuchten Tötung und der großen Kräfte die auf den Zweijährigen eingewirkt haben müssen. Zudem habe die Angeklagte durch die nicht durchgeführte Reanimation schwerwiegende Folgeschäden oder gar den Tot ihres Kindes in Kauf genommen. Der Strafantrag wurde durch die Schwurgerichtskammer angenommen, aber neue Termine sind noch nicht angesetzt.

Die Angeklagte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen. (mz)