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Bahnfahrt ohne Ticket Zwei Schwestern widersetzen sich der Fahrkartenkontrolle

Widerspenstige Schwestern haben am Hauptbahnhof die Bundespolizei in Atem gehalten. Zuvor waren sie ohne Ticket im Nachtzug von Berlin nach Halle unterwegs.

28.06.2022, 13:24
Bei ihrer Fahrt ohne Ticket wurden zwei Schwestern erwischt und nach einem Fluchversuch in Halle von der Polizei gestellt.
Bei ihrer Fahrt ohne Ticket wurden zwei Schwestern erwischt und nach einem Fluchversuch in Halle von der Polizei gestellt. Foto: dpa

Halle (Saale)/MZ - Weil sie ohne gültigen Führerschein unterwegs waren, haben sich zwei Frauen auf ihrer nächtlichen Fahrt im Inter-City-Express von Berlin nach Halle in der Zugtoilette eingeschlossen. Offenbar wollten sie dadurch der Fahrkartenkontrolle entgehen. Am Montag um 3.15 Uhr ging deshalb bei der Bundespolizei in Halle ein Anruf der Notfallleistelle der Deutschen Bahn ein. Nach Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof in Halle, traten die 13- und die 16-Jährige auf den Bahnsteig und flüchteten über die Gleise. Laut Bundepolizei konnten sie allerdings unmittelbar durch die eingesetzte Streife gestellt werden.

Wie die Bundespolizei weiter mitteilt, kamen die aus Syrien stammenden Mädchen der Aufforderung der Bundespolizisten nicht nach, aufgrund ihres Alters und der durchzuführenden Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle zu kommen. Vielmehr haben sie die Einsatzkräfte mit ehrverletztenden Worten beleidigt, sich zudem den polizeilichen Maßnahmen widersetzt, sodass sie nach mehrmaliger Androhung mit einfacher körperlicher Gewalt zu den Diensträumen der Bundespolizei verbracht werden mussten.

Auf dem Weg dorthin ist die 16-Jährige immer aggressiver geworden, hat die eingesetzte Streife weiter beleidigt und einer Beamtin in den Bauch getreten, heißt es. Die Beamtin blieb unverletzt. Der 16-Jährigen wurden Handfesseln angelegt, um weitere Übergriffe zu verhindern. Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen, wurden die bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Schwestern in Obhut einer entsprechenden Einrichtung gegeben.

Sie erwarten nun Strafanzeigen wegen der begangenen Leistungserschleichung, wegen Beleidigung, Widerstandes gegen und tätlicher Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.