Werberat rügt Firma aus Halle Werberat rügt Firma aus Halle: Uno Pizza für sexistische Reklame kritisiert

Halle (Saale) - Der in Halle ansässige Pizza-Lieferdienst Uno Pizza ist vom Deutschen Werberat öffentlich für ein Werbeplakat beziehungsweise -foto gerügt worden. Wie der Werberat am Freitag mitteilte, seien eine Plakat- und Onlinewerbung des Unternehmens „sexistisch“. Wie es hieß, wird in der Reklame der Werbung der UP Gastro GmbH eine Frau in Unterwäsche gezeigt, die auf Pizzakartons liegt. Auf ihrem Bauch befindet sich neben einer Pizza der Text „Pizza Hot Spicy“.
Dieser Text setzt aus Sicht des Werberats die Frau mit den beworbenen Pizzen gleich. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass das Unternehmen einlenkte und den auf dem Bein der Frau angebrachten Preis von 4,99 Euro entfernte. „Die Abbildung einer nur mit Spitzenunterwäsche bekleideten, lasziv dargestellten Frau hat zudem keine Verbindung zu den beworbenen Pizzen“, argumentierten die Werbehüter.
Im Gegensatz dazu bestehe beispielsweise bei der vom Unternehmen als Vergleich herangezogenen Unterwäschewerbung ein direkter Zusammenhang zwischen der knappen Bekleidung und dem beworbenen Produkt.
Werberat mahnt Uno-Pizza ab: So reagiert der Chef
Uno-Pizza-Chef Thomas Kochmann wies den Vorwurf des Sexismus zurück. „Wir haben eine andere Auffassung zu dieser Rüge, wir teilen die Einschätzung des Werberrats nicht“, sagte er der MZ. Gleichwohl habe man die Verwendung des umstrittenen Fotos eingeschränkt. „Wir nutzen es nur noch bei kleinen Werbezetteln. Aus der Onlinewerbung, von Plakaten und Litfasssäulen haben wir es komplett herausgenommen“, so Kochmann.
Neben Uno Pizza habe es Rügen für vier weitere Unternehmen gegeben. Darunter die Pretzsch Bau GmbH aus Lutherstadt Wittenberg für eine Bauzaunwerbung mit dem Slogan „…wir baggern überall“. Darauf sei ein nackter, sandiger Frauenpo zu sehen, auf dem sich ein Spielzeugbagger befindet. Da alle Firmen die kritisierte Werbung vorerst weiter einsetzen, ging der Werberat nun an die Öffentlichkeit. „Dies ist nur sehr selten erforderlich“, sagte eine Sprecherin des Gremiums in Berlin. So habe die Durchsetzungsquote im Jahr 2017 über alle Beschwerdeverfahren hinweg bei 90 Prozent gelegen. (mz)