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Wappen von Halle auf T-Shirts Wappen von Halle auf T-Shirts: Onlineshop darf Stadtwappen nicht mehr drucken

Von Dorothea Flämig 19.03.2014, 12:52

Halle (Saale)/MZ - Dem Besitzer eines Online-Shops, der unter anderem mit bedruckten T-Shirts handelt, wurde am Mittwoch vom Landgericht Halle untersagt, das Wappen der Stadt Halle zu verwenden. Der Klage der Stadt wurde stattgegeben: In Zukunft darf der Betreiber das Stadtlogo nicht mehr auf Kleidungsstücke drucken.

In seinem Internethandel hatte der 39-Jährige bisher T-Shirts verkauft, die mit dem Wappen und Aufschriften wie zum Beispiel „Faullenser“ bedruckt waren, allerdings ohne Genehmigung der Stadt. Der Standpunkt des Gerichts war schon während der Verhandlungen angeklungen.

Die Stadt habe ohne Zweifel das Recht am Wappen und dürfe daher frei entscheiden, wem sie das Verwendungsrecht einräume, so Richterin Petra Meyer. Verwiesen wurde dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem die Verwendung versagt werden kann, wenn die Abbildung identisch ist oder die Ähnlichkeit so groß, dass Verwechslungen möglich sind.