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Vorfall in Heide-Nord Vorfall in Heide-Nord: Kampfhund beißt in Halle Kind ins Gesicht

Von Jan Möbius 19.05.2016, 12:18
Ein Staffordshire-Bullterrier hat einem Kind ins gesicht gebissen.
Ein Staffordshire-Bullterrier hat einem Kind ins gesicht gebissen. Zentralbild

Halle (Saale) - In Halles Stadtteil Heide-Nord ist ein sechs Jahre alter Junge von einem Kampfhund angegriffen worden. Der Staffordshire-Bullterrier biss das Kind ins Gesicht. „Der Junge erlitt dabei Verletzungen am Unterkiefer und an der Wange“, sagte Polizeisprecherin Anja Koppsieker auf Nachfrage der MZ.

Zur Schwere und zum  Ausmaß der Verletzungen konnte die Oberkommissarin jedoch keine detaillierten Angaben machen. „Die Mutter des Kindes wurde von uns gebeten, nach der Behandlung im Universitätsklinikum ein Attest vorzulegen. Das ist bisher noch nicht passiert“, sagte Koppsieker.  Der Vorfall ereignete sich nach ihren Angaben bereits am Samstag, wurde aber erst am Donnerstag bekannt.

Staffordshire-Bullterrier

Der Staffordshire-Bullterrier, der nach dem Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2009 als gefährlicher Hund eingestuft ist, gehört laut Polizei dem 22 Jahre alten Lebensgefährten der Mutter des Sechsjährigen. Der Junge soll dem Tier in einer Wohnung im Aalweg ins Gesicht gefasst haben, worauf der Hund zubiss. „Wir ermitteln in dem Fall wegen des Anfangsverdachtes der fahrlässigen Körperverletzung gegen den Hundehalter“, sagte Koppsieker. Inwieweit eine strafbare Handlung vorliegt, müsse aber erst noch geprüft werden.

Der Staffordshire-Bullterrier ist inzwischen in einem Tierheim. Laut Polizei hatte der Halter seinen Hund nach dem Vorfall bei einem Tierarzt vorgestellt, der daraufhin die Amtstierärztin hinzuzog. Wie nun weiter verfahren wird, ist noch offen. Ebenso, ob das Tier ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung angemeldet war und für den Hund Steuern gezahlt wurden. Nach MZ-Informationen soll es dabei aber Unregelmäßigkeiten gegeben haben. Eine offizielle Antwort der Stadt auf die entsprechende MZ-Nachfrage steht noch aus.

Gefährliche Hunde

Das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt unterscheidet zwischen Tieren, deren Gefährlichkeit wegen ihrer Rasse gegeben ist  sowie im Einzelfall und rasseunabhängig aufgrund ihres Verhaltens. Als gefährliche Hunde werden Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden eingestuft. Hunde dieser Rassen müssen einen Wesenstest absolvieren. Durch diese Prüfung wird die Fähigkeit eines Hundes zu sozialverträglichem Verhalten nachgewiesen.

Zum 1. März 2016 trat in Sachsen-Anhalt eine neue Regelung in Kraft, die es Hundebesitzern untersagt, bestimmte Rassen zu züchten, zu vermehren oder mit ihnen Handel zu treiben. Das sind: Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und American Staffordshire-Terrier Bullterrier. Alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen sowie alle gefährlichen Hunde werden durch die Kommunen in einem zentralen Register erfasst. (kdk)

Ein gefährdendes Verhalten liegt laut Gesetz vor, wenn der Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist und insbesondere Menschen oder Tiere gebissen hat oder hohe Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Aggressivität zeigt. Diese Gefährlichkeit wird von den Behörden geprüft. Hunde, die gefährlich sind, dürfen grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. (mz)