Versicherungsbetrug? Versicherungsbetrug?: Mann soll für Brandstiftung ins Gefängnis

Halle (Saale) - Vier Jahre und sechs Monate - so lange soll ein 22-jähriger Hallenser ins Gefängnis, wenn es nach dem Plädoyer des Staatsanwalts geht. Er beendete am Dienstag den dritten Verhandlungstag mit seiner Begründung, warum sich der Angeklagte aus seiner Sicht der besonders schweren Brandstiftung schuldig gemacht hat.
Der Mann soll im Juni 2016 eine Matratze in seiner Wohnung in Heide-Nord angezündet haben, um von der Versicherung Geld zu kassieren. Zuvor soll er noch seinen Schwager darum gebeten haben, das Feuer zu legen. Der habe jedoch abgelehnt. Der Schwager und die Schwester des Angeklagten hatten den mutmaßlichen Täter in der Verhandlung schwer belastet.
Gutachten einer Psychiaterin: Intelligenzquotient des Angeklagten liegt bei 56
Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, dass er ihre Aussagen für glaubwürdig halte. In der Wohnung des Angeklagten hatte es schon einige Monate zuvor gebrannt. Ein Verfahren wegen Brandstiftung wurde damals jedoch aus Mangel an Beweisen eingestellt. „Beim ersten Brand hat der Angeklagte 3.400 Euro erhalten. Das ist viel Geld für ihn. Da kommt es ihm zupass, dass sich die Sache wiederholt“, so der Staatsanwalt.
Zuvor war das Gutachten einer Psychiaterin, die den Angeklagten untersucht hatte, mit Spannung erwartet worden. Denn der 22-Jährige hat eine verminderte Intelligenz und bekommt im Alltag Hilfe von einer Betreuerin. Wie die Gutachterin dem Gericht mitteilte, liege der Intelligenzquotient des Angeklagten bei 56. Das juristische Merkmal des „Schwachsinns“ sei damit erfüllt. Außerdem attestierte sie dem Angeklagten dissoziale und impulsive Züge sowie eine Neigung zu aggressiven Handlungen. Das Gericht muss nun darüber befinden, ob er vermindert schuldfähig ist. Am Montag werden das Plädoyer der Verteidigung und das Urteil erwartet. (mz)