Urteil für Alkoholfahrt Urteil für Alkoholfahrt: Warum Salzatals Bürgermeisterin den Strafbefehl akzeptiert

Salzmünde - Nach ihrer Alkoholfahrt im Oktober 2018 ist Salzatals Bürgermeisterin Ina Zimmermann (CDU) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 110 Euro verurteilt worden. Außerdem wurde der 35-Jährigen für ein Jahr der Führerschein entzogen. Wie die Staatsanwaltschaft der MZ bestätigte, hat die Politikerin das Urteil akzeptiert und die 11.000 Euro Strafe auch schon gezahlt. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Verdienst. Die Bürgermeisterin ist damit vorbestraft.
Bürgermeisterin drohen nun allerdings auch dienstrechtliche Konsequenzen
Öffentlich will sich Zimmermann zur ihrer Alkoholfahrt und deren Folgen daraus nicht äußern. „Für Sachthemen, die die Gemeinde betreffen, stehe ich als Ansprechpartnerin weiter zur Verfügung“, sagte sie der MZ. Die Bürgermeisterin hatte sich am 18. Oktober 2018 im Anschluss an ein Feuerwehrfest hinter das Steuer ihres Wagens gesetzt und bei Höhnstedt einen Unfall verursacht. Anschließend wollte sie fliehen. Zeugen hatten den Vorfall beobachtet und die Bürgermeisterin mit einem Auto verfolgt.
Dabei kam es zu einer Kollision der beiden Wagen. Ein Alkoholtest bei Zimmermann soll einen Wert von 2,8 Promille ergeben haben. Nach dem Vorfall war die Bürgermeisterin krankgeschrieben. In ihrer Abwesenheit ließ sie im Gemeinderat eine Erklärung verlesen. Sie habe einen riesigen Fehler gemacht und werde dafür geradestehen. Seitdem hat sie geschwiegen. Nach den strafrechtlichen drohen der Bürgermeisterin nun allerdings auch dienstrechtliche Konsequenzen.
Vom Gemeinderat hat die Bürgermeisterin unterdessen nichts zu befürchten
„Der Landkreis führt ein Disziplinarverfahren gegen Frau Zimmermann. Mehr können wir zum jetzigen Zeitpunkt dazu nicht sagen“, heißt es aus der Kreisverwaltung. Der Strafrahmen reicht im Fall einer Sanktionierung von einem Verweis bis zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Vom Gemeinderat hat die Bürgermeisterin unterdessen nichts zu befürchten. „In seiner alten Zusammensetzung hatte der Rat seinerzeit entschieden, nichts gegen Frau Zimmermann zu unternehmen. Und der neue Gemeinderat sieht keine Veranlassung, den Fall noch mal aufzurollen. Es liegt beim Landkreis“, sagte Michael Papendieck (Linke), zweiter stellvertretender Vorsitzender des Gemeinderats, der MZ.
„Natürlich darf so etwas nicht passieren. Sie hat sich dafür entschuldigt und muss mit der Geschichte leben.“ Unterdessen ist das Urteil dem CDU-Kreisvorsitzenden Michael Hayn noch nicht bekannt. „Wenn es dazu etwas zu diskutieren gibt, machen wir das intern.“ Er finde es nicht schön, was passiert sei. „Aber letztlich ist es ihre private Angelegenheit.“ (mz)