Untreue-Prozess gegen Wiegand Untreue-Prozess gegen Wiegand: Gericht lässt vier Zeugen der Verteidigung zu

Halle (Saale)/MZ. - Im Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) hat die Wirtschaftsstrafkammer am Samstag die Vernehmung von vier weiteren Zeugen zugelassen, die von der Verteidigung beantragt worden waren. Dazu gehören Halles Kämmerer Egbert Geier, der ehemalige Leiter der Fachbereichs Verwaltungsmanagement Dirk Furchert sowie zwei weitere Angestellte des Personalamtes. Abgelehnt wurde dagegen die Vernehmung von Wiegands Mitarbeiter Markus Folgner. Insgesamt haben die Rechtsanwälte des OB mehr als 20 weitere Zeugenbefragungen beantragt - darunter auch von Wiegands Amtsvorgängerin Dagmar Szabados (SPD). Über die weiteren Anträge muss das Gericht aber noch im Laufe des Verfahrens entscheiden.
Ungewöhnlicher Verhandlungstermin
Am Samstag wurde auch die Ablehnung des zweiten Befangenheitsantrages der Verteidigung gegen die Wirtschaftsstrafkammer verkündet. Darüber hatte drei andere Richter schon am 30. Juli entschieden, wie der Vorsitzende Richter Helmut Tormöhlen mitteilte. Der ungewöhnliche Verhandlungstermin am Samstag war nötig, da die Hauptverhandlung nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden darf. Ansonsten müsste der Prozess wiederholt werden.
Schaden in Höhe von rund 300 000 Euro
Die Staatsanwaltschaft wirft Wiegand schwere Untreue in drei Fällen vor. Er soll seine drei Mitarbeiter - Büroleiterin Sabine Ernst sowie die Referenten Oliver Paulsen und Martina Wildgrube höher eingestuft haben, als im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vorgesehen. Dadurch entstehe der Stadt bis zum Ende seiner Amtszeit ein Schaden von rund 300 000 Euro. Wiegand weist die Vorwürfe vehement zurück.
Das Verfahren wird am 22. August mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Das Gericht legte am Samstag zwei weitere Verhandlungstermine fest, da weitere Befragungen wohl folgen werden. Damit ist mit einem Urteil wahrscheinlich frühestens am 24. Oktober zu rechnen.