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Tödliche Automatensprengung Tödliche Automatensprengung in Halle: Diese Strafen verhängt Richter gegen geständige Täter

Von Oliver Müller-Lorey 06.03.2019, 09:00
Der 20-jährige (l.) und der 16 Jahre alte Angeklagte haben gestanden, einen Automaten gesprengt zu haben.
Der 20-jährige (l.) und der 16 Jahre alte Angeklagte haben gestanden, einen Automaten gesprengt zu haben. Lutz Winkler

Halle (Saale) - Im Prozess um eine Automatensprengung, bei der im Vorjahr ein 19-Jähriger ums Leben gekommen ist, hat das Amtsgericht Halle am Dienstag die Urteile gesprochen. Der 20 Jahre alte Frank H. muss für drei Jahre ins Gefängnis, beziehungsweise in eine Entziehungsanstalt, sein 16-jähriger Komplize Dennis M. wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Er bekommt allerdings eine letzte Chance, die er sich nach Worten der Richterin verdienen muss. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, wenn Dennis M. in den nächsten sechs Monaten 60 Sozialstunden leistet, jeweils wöchentlich zur Sucht- und Sozialberatung sowie „regelmäßig“ zur Schule geht. Diese sogenannte Vorbewährung ist ein Mittel des Jugendstrafrechts. „Wird nur eine Auflage nicht erfüllt, fackeln wir nicht lange und Sie gehen ins Gefängnis“, sagte Richterin Karin Franke.

Tödliche Automatensprengung in Halle: Angeklagte geständig

Das Gericht hatte es den beiden Angeklagten hoch angerechnet, dass sie alle Taten von Anfang an zugegeben hatten. Im Fokus stand dabei der Vorfall vom 20. Oktober des vergangenen Jahres.

Damals hatten die beiden Angeklagten und ein 19-Jähriger einen Ticketautomaten auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs Südstadt mit Gas zur Explosion gebracht. Der 19 Jahre alte Mann war dabei durch die Automatentür am Kopf getroffen worden und dadurch verblutet. Die beiden Mittäter hatten keine Hilfe geholt. Das Gericht sah bei den beiden keine „untergeordnete Tatbeteiligung“.

Tödliche Automatensprengung in Halle: „Sie waren Täter und wollten etwas von der Beute abhaben“

„Sie waren Täter und wollten etwas von der Beute abhaben“, sagte die Richterin. Im Fall von Frank H., der zur Tatzeit auf Bewährung war, wurde auch eine vorherige Automatensprengung, ein paar Tage vor dem tödlichen Unglück, mitangeklagt. Dabei hatte er mit dem später Getöteten schon einmal erfolgreich einen Automaten gesprengt und 1 000 Euro erbeutet. Diese Tat und den Verstoß gegen die Bewährung fasste das Gericht zu einer Strafe von drei Jahren zusammen.

Der 16-jährige Dennis M., der wie H. ein Drogenproblem hat, war außerdem wegen Diebstahls, Körperverletzung und Drogenhandels angeklagt. Dass er ohne Haftstrafe aus der Sache herauskommen kann, liegt auch an seiner günstigen Sozialprognose. „Sie haben zwei Gesichter. Sie haben die Schule besucht, gute Noten geschrieben und sind nett zu Menschen“, sagte die Richterin. Aber er habe eben auch bei

der Automatensprengung mitgemacht. „Wie kriegen wir Sie dazu, dass Sie Ihre gute Seite zeigen? Indem wir Sie ins Gefängnis stecken? Das glauben wir ist nicht der richtige Weg“, sagte die Richterin. (mz)