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Streit um Schulbesuch in Halle Streit um Schulbesuch in Halle: Eltern sollen 1.200 Euro an Saaleschule zahlen

Von Peter Godazgar 01.02.2015, 22:27
Blick in ein Klassenzimmer.
Blick in ein Klassenzimmer. Symbol/dpa Lizenz

Halle (Saale) - Der Sohn von Helena und Marian Romanus ist inzwischen 13 Jahre alt und besucht die Integrierte Gesamtschule im Steintorviertel. Dort sei er auch „glücklich und zufrieden“, sagt seine Mutter. Dennoch plagt die Eltern eine „Altlast“ aus jener Zeit, als sie noch auf der Suche nach einer weiterführenden Schule waren.

Im Gespräch war nämlich zunächst die „Saaleschule“ in der Trothaer Hans-Dittmar-Straße, eine Integrierte Gesamtschule in freier Trägerschaft. Und dort hat Familie Romanus auch einen Vertrag unterschrieben. Nun verlangt die Schule von den Eltern insgesamt 1?200?Euro Schulgeld. Und weil man sich inzwischen auch vor Gericht streitet, sind laut einem ersten „Versäumnisurteil“ weitere 200?Euro hinzugekommen.

Planungssicherheit nötig

Dabei hat das Kind der Romanus’ die Saaleschule keinen einzigen Tag besucht. Die Schule sieht sich dennoch im Recht, denn die Familie hatte ja tatsächlich einen Vertrag unterschrieben. Das war im Dezember 2012, im Januar folgte der von der Schule gegengezeichnete Vertrag. So sei es in jedem Fitness-Studio, sagt die Vorstandsvorsitzende der Saaleschule, Anja Kühlborn, auf MZ-Nachfrage: Wenn man dort unterschreibe, dann aber nicht hingehe, könne man auch nicht sagen, man wolle nun doch nicht zahlen.

Nehmen Eltern das Problem nicht ernst?

Als Schule in freier Trägerschaft brauche man Planungssicherheit. Die Saaleschule nimmt jedes Jahr exakt 69 Schüler auf. „Wir hatten aber das Problem, dass manche Eltern das offenbar nicht mehr ernstnehmen“, sagt Anja Kühlborn. Alljährlich wollen Eltern nachträglich aus dem Vertrag aussteigen. Negativer Höhepunkt war das Schuljahr 2012/2013: Da seien 14 Kinder abgesprungen, mithin eine halbe Schulklasse, so Kühlborn. Diese Plätze habe man so kurzfristig nicht mehr besetzen können.

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Tatsächlich muss der Fall wohl auch vor dem Hintergrund der prekären halleschen Schulsituation gesehen werden. Sowohl die freien als auch die Landesschulen schließen ihre Aufnahmeverfahren für das neue Schuljahr spätestens zum jeweiligen Frühjahr ab - an den städtischen Gymnasien fällt diese Entscheidung deutlich später, dieses Jahr aufgrund des Chaos bei den Gymnasialplätzen wohl noch später als sonst: So werden die letzten Eltern aufgrund der Los- und anschließenden Nachrücker-Verfahren wohl erst im Laufe der Sommerferien erfahren, auf welche Schule ihre Kinder künftig gehen können.

Forderung in Höhe von 1200 Euro

Helena Romanus meint, die Saaleschule hätte früher deutlich machen müssen, dass man aus dem Vertrag nicht mehr aussteigen kann, und sie bemängelt auch die Art der Kommunikation - Letzteres sei einer der Hauptgründe dafür gewesen, dass man sich am Ende doch gegen die Saaleschule entschieden habe. In der Tat ist eine Kündigung nur zum Schulhalbjahr möglich - bei einem monatlichen Schulgeld in Höhe von 200 Euro ergibt sich daraus die Sechs-Monats-Forderung von 1?200 Euro. Eine andere Frist sieht der Vertrag nicht vor - muss er aber auch nicht: Durch die Zunahme des sogenannten Fernhandels - also beispielsweise den Online-Einkauf?- habe sich offenbar bei vielen die Vorstellung durchgesetzt, es gebe für alles ein 14-tägiges Rückgaberecht, sagt Anja Kühlborn.

Altes römisches Rechtsprinzip

Das stimmt aber nicht, stellt die Vorstandsvorsitzende klar, die selbst auch Juristin ist, und zitiert den berühmten römischen Rechtsgrundsatz: „Pacta sunt servanda“, Verträge sind einzuhalten. Im Übrigen habe sich die Saaleschule schon mehrfach solchen Klagen gegenübergesehen - und sie ausnahmslos gewonnen.

Nun steht die nächste Entscheidung an, der Verhandlungstermin ist für Mitte Februar anberaumt. (mz)