Rundfunkbeitrag Rundfunkbeitrag: Stadt Halle pfändet immer mehr "GEZ"-Schuldner

Halle (Saale) - Halle muss deutlich stärker als bisher gegen GEZ-Schuldner vorgehen. Die Zahl der Zwangsvollstreckungen wegen nicht-gezahlter Rundfunkbeiträge hat sich im vergangenen Jahr fast verdreifacht - von 2.779 auf 6.834. Dies teilte die Stadtverwaltung auf MZ-Anfrage mit.
Das Rathaus ist im Zuge der Amtshilfe verpflichtet, die geschuldeten Rundfunkgebühren einzutreiben. Dazu greift Halle auf verschiedene Maßnahmen zurück wie Konto- und Lohnpfändung. Aber auch Hausbesuche der kommunalen Beamten sind möglich, um direkt Wertgegenstände zu pfänden. Die Einnahmen aus der Vollstreckung wegen geschuldeter Rundfunkgebühren stiegen entsprechend von 345.000 auf über 700.000 Euro.
Zwangsvollstreckungen
Ein Grund für die höhere Zahl der Zwangsvollstreckungen ist die Neugestaltung des Rundfunkbeitrages. Seit dem Jahr 2013 gilt die neue Gebühr. Danach ist jeder Haushalt - unabhängig ob dort ein Fernseh- oder Radiogerät steht - zur Zahlung verpflichtet. Durch einen Abgleich mit den Melderegistern sind damit ehemalige Schwarzseher einfacher zu entdecken.
So ist bundesweit die Zahl der Beitragskonten schon im Jahr 2014 um 2,1 Millionen auf 44,5 Millionen gestiegen. Insgesamt nimmt der MDR in seinem Rundfunkgebiet aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen rund 630 Millionen Euro an Gebühren ein.
Gründe
Die Gründe, warum nicht gezahlt wird, sind vielfältig. „Viele wissen nicht, dass sie sich befreien lassen können“, sagte Silvia Wiese, Schuldnerberaterin beim Humanistischen Verband in Halle. So müssen Hartz-IV-Empfänger oder Studenten, die Bafög beziehen, nicht zahlen. Dazu müssen sie aber einen Antrag stellen, der häufig vergessen werde.
„Es ist aber auch festzustellen, dass das Unverständnis gegenüber der Abgabe gestiegen ist“, sagte Wiese. Es herrsche bei vielen ein großer Unmut gegen die neue Abgabe vor.
Das bekommt auch die hallesche Rechtsanwältin Yvonne Winkler zu spüren. „Zu mir kommen sehr viele, die sich gegen die Abgabe gerichtlich wehren wollen“, sagte sie. Eine Klage habe aber kaum Aussicht auf Erfolg, wenn keine sozialen Gründe vorlägen.
Statistik
Dies zeigt auch die Statistik des Verwaltungsgerichtes in Halle. Im vergangenen Jahr wurden rund 23 Verfahren gegen den Rundfunkbeitrag erledigt. Lediglich einmal wurde der Klage stattgegeben, wie das Verwaltungsgericht auf MZ-Anfrage mitteilte. In diesem Fall war jemand, der in einem Haushalt lebte, der schon Rundfunkbeitrag zahlt, zu Unrecht nochmals herangezogen worden. (mz)