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Es geht um ein T-Shirt Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle kassiert Niederlage vor Gericht

Billigt Liebich den russischen Angriffskrieg mit seiner Kundgebung „Gegen die Diskriminierung von Zitronenlimonade“? Das OVG sagt ja.

Von Dirk Skrzypczak 28.04.2022, 15:28
Sven Liebich ist Daueranmelder von Kundegbungen auf dem Markt. Jetzt hat er vor Gericht eine Schlappe kassiert.
Sven Liebich ist Daueranmelder von Kundegbungen auf dem Markt. Jetzt hat er vor Gericht eine Schlappe kassiert. Foto: Silvio Kison

Halle (Saale)/MZ - Einen Tag nach der Razzia in den Firmenräumen des Rechtsextremisten Sven Liebich am Mittwoch in Halle hat der Dauerdemonstrant vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg eine Niederlage kassiert. Das OVG untersagte Liebich, auf seiner für Donnerstagabend angemeldeten Kundgebung „Gegen die Diskriminierung von Zitronenlimonade“ T-Shirts zu verwenden, auf denen das Z überdimensional groß zu sehen ist, der Rest der Schrift aber kleiner. „Die Verwendung der T-Shirts erfülle den objekten Strafbestand der Billigung eines Angriffskrieges“, sagte Gerichtssprecherin Claudia Schmidt am Donnerstag. Dadurch gehe eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus.

Das OVG hob damit wie in der Vorwoche eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle auf. Die Polizeiinspektion (PI) Halle als Versammlungsbehörde hatte Liebich untersagt, die T-Shirts zu verwenden. Der Rechtsextremist war daraufhin vor das Verwaltungsgericht gezogen. Die optische Gestaltung des T-Shirts mit dem großen „Z“ erinnere an die Kennzeichnung der russischen Invasionsarmee in der Ukraine. Aus größerer Entfernung sei für einen objektiven Betrachter allein das deutlich dominierende „Z“ wahrnehmbar, nicht die übrige Schrift .„mmmhhh […]-itronenlimonade“, so das Gericht.

So erlange man den Eindruck, dass der Verwender eines solchen T-Shirts damit seine persönliche Überzeugung zum Ausdruck bringe, er billige den Angriffskrieg. Die Eindeutigkeit dieser Wahrnehmung des - laut OVG zweifellos gewollten - öffentlichkeitswirksamen Einsatzes der T-Shirts durch durchschnittlich informierte Dritte werde entgegen der Auffassung Liebichs nicht durch das Versammlungsthema „Gegen die Diskriminierung der Zitronenlimonade“ in Frage gestellt.